Adliswil: Zürcher pokerte falsch mit 125'000 Corona-Schnelltests

Ein Unternehmer aus Adliswil verkaufte 125'000 Corona-Tests, ohne sie zu besitzen. Das Bundesgericht verurteilte ihn wegen Betrugs zu Gefängnis und Geldstrafe.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Unternehmer wollte im Herbst 2020 durch Corona-Schnelltests viel Geld machen.
- Dafür täuschte er eine Münchner Firma bei der Lieferung von 120'000 Tests.
- Der Unternehmer muss nun 6 Monate ins Gefängnis und eine hohe Geldstrafe zahlen.
Im Winter 2020 explodierte die Nachfrage nach Corona-Schnelltests. Händler witterten plötzlich das grosse Geschäft. Auch ein Unternehmer aus Adliswil ZH wollte davon profitieren, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet
Dieser erhielt per Whatsapp den Auftrag einer Münchner Firma. 125'000 Corona-Tests der Marke Acon Flowflex sollten für 487'000 Euro geliefert werden (rund 456'000 Franken).
Der Liefertermin war der 20. November 2020 – ein Datum mit hoher Dringlichkeit, denn der nächste Kunde wartete bereits. Das Geld kassierte der Unternehmer, doch liefern konnte er nicht.
Das Geschäft gerät aus den Fugen
Der Adliswiler versicherte allerdings, die Ware sei in Europa lagernd und sofort verfügbar. Tatsächlich hatte er die Tests noch gar nicht. Sein Versuch, sie in Schweden (und später auch in Asien) zu beschaffen, scheiterte – dort waren sie bereits verkauft. Sein Poker ging nicht auf.

Irgendwann kam die Ware. Seinem Kunden verschwieg er die Verzögerung und stellte trotzdem die Rechnung. Die Münchner Firma zahlte, erhielt die Tests aber erst Monate zu spät und musste sie mit Verlust weiterverkaufen. Ihr entstand ein Schaden von 180'000 Franken.
Gerichte sehen bewusste Täuschung
Das Bezirksgericht Horgen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Lieferverzögerung absichtlich verschwieg. Der Unternehmer wurde wegen Betrugs verurteilt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Bundesgericht bestätigt Strafe
Der Fall landete vor dem Bundesgericht. Auch dort blitzte der Adliswiler ab.
Wegen wiederholtem Betrug fiel die Strafe hoch aus: Zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Die restlichen sechs Monate muss er nur absitzen, falls er in den nächsten drei Jahren erneut straffällig wird.
Zusätzlich muss er 225'000 Franken Schadenersatz an die Münchner Firma und 120'000 Franken an den Kanton Zürich zahlen.