Sauber darf aufatmen: Glücksspiel-Werbung für Sponsor nicht illegal

Keystone-SDA
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Am 04.06.2024 - 14:15

Sauber hat mit Stake einen Wettanbieter als Haupt- und Namenssponsor. Nun steht fest: Damit verstösst der Schweizer Rennstall nicht gegen hiesige Gesetze.

Sauber Formel 1 Stake
Sauber tritt in der Formel 1 mit Stake als prominentem Sponsor auf. - keystone

Der Formel-1-Rennstall Sauber betreibt keine unerlaubte Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Online-Geldspiel. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Spielbankenkommission und stellt das entsprechende Verfahren ein.

Schafft es Sauber in dieser Saison in der Formel 1 noch vom letzten WM-Rang weg?

Bei dem Fall ging es um das Logo des Online-Spielanbieters «Stake», wie die Spielbankenkommission (ESBK) am Dienstag mitteilte. Das Logo des Sponsors zeigt Sauber an den Rennwagen, den Rennanzügen und auf der Webseite. Auch in den sozialen Netzwerken und bei Live-Übertragungen im SRF ist es prominent zu sehen.

Sauber Formel 1 Stake
Für Sauber läuft es mit Stake in der aktuellen Saison nicht wirklich rund. - keystone

Dadurch kam der Verdacht auf, dass Sauber Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Casinospielen macht. Die ESBK leitete deshalb 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein. Sie untersuchte, ob ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über Geldspiele vorliegt.

Stake-Sponsoring bei Sauber ist regelkonform

Das Ergebnis: Der Sponsoringvertrag mit «Stake» und der Sauber-Auftritt mit dem Logo sei grundsätzlich als Werbung zu bewerten. Bei der Prüfung der Illegalität zog die ESBK in Betracht, dass Sauber hauptsächlich international auftritt. Es würden in der Schweiz keine Auftritte mit dem «Stake»-Logo stattfinden.

Sauber Formel 1 Stake
Das Stake-Sponsoring bei Sauber ist nicht illegal. - keystone

Auch betrieb das Team keine explizit auf die Schweiz ausgerichtete Werbung. Zudem ist das Angebot von «Stake» in der Schweiz gemäss der Kommission nicht zugänglich. Die Plattform ergriff Massnahmen, damit sich keine Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz auf ihr registrieren können.

Aus diesen Gründen stellt die ESBK das Verfahren ein. Sie hielt aber fest: «Dieser Entscheid ist kein Präzedenzfall». Sie werde weiterhin jedem Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele nachgehen.

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