Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Hardturm-Plan ab

Bekommt die Stadt Zürich endlich ein neues Fussballstadion? Auf dem mühsamen Weg dorthin ist die nächste Hürde überwunden. Eine Beschwerde wurde abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Fans von GC und dem FCZ dürfen weiter auf ein neues Stadion hoffen.
- Das Verwaltungsgericht hat die Einsprachen vollumfänglich abgelehnt.
22 Jahre nach dem ersten «Ja» zum neuen Fussballstadion auf dem Hardturm-Areal geht die Farce in die nächste Runde. Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Einsprachen gegen den Plan abgewiesen.
«Das Projektteam begrüsst das deutliche Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht. Wie schon das Baurekursgericht vor mehr als zwei Jahren bestätigt nun auch die zweite Instanz, dass der private Gestaltungsplan rechtens ist», heisst es im Communiqué.
Neben dem neuen Fussballstadion sollen Hunderte Wohnungen sowie vielfältige nutzbare Gewerberäume entstehen.
Canepa: «FCZ begrüsst den Entscheid»
Bis Ende November haben die Beschwerdeführer Zeit, den Gestaltungsplan noch vor das Bundesgericht zu ziehen. Danach wäre auch ein Rekurs gegen das Baugesuch in sämtlichen Instanzen möglich – aber nur in eingeschränkter Form.
FCZ-Präsident Ancillo Canepa lässt in einem Statement verlauten: «Der FC Zürich begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und hofft, dass die Planung und der Bau des neuen Stadions nun endlich in Angriff genommen werden kann. Und dass als nächster Schritt nun auch das Gesuch um die Baubewilligung eingereicht werden kann.»
Baubeginn für die neue Arena wäre frühestens 2027 und im schlechtesten Fall 2030. Ein Jahr später sollte der Ball dann endlich rollen.