FCZ: Sektor-Sperre gegen Lausanne war widerrechtlich

Die Stadt Zürich sperrte im Januar die Südkurve des FC Zürich für das Heimspiel gegen Lausanne. Jetzt wurde der Rekurs des Vereins gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Sektorsperre beim FCZ-Heimspiel gegen Lausanne war rechtswidrig.
- Das entschied das Statthalteramt nach einem Rekurs der Zürcher.
Die Südkurve des FC Zürich blieb am 31. Januar 2024 im Heimspiel gegen Lausanne geschlossen. Gegen den Entscheid des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich legte der FCZ Rekurs ein – mit Erfolg.
Nach einer Neubeurteilung durch das Statthalteramt wurde der Rekurs gutgeheissen. Demnach war die Sperrung des Fansektors widerrechtlich.
«Der FC Zürich nimmt den Entscheid des Statthalters mit Genugtuung zur Kenntnis. Kollektivstrafen sind im Grundsatz rechtswidrig und abzulehnen», heisst es in einer Mitteilung.
Man fühle sich in seinem Weg eines stetigen und konstruktiven Dialogs mit allen in ein Fussballspiel involvierten Parteien bestätigt und werde diesen entschieden weiterführen.