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FCZ: Ex-Sponsoren wegen illegalen Geldspiels vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich 17.12.2024 - 07:35

Die Männer hinter dem ehemaligen FCZ-Sponsor «Antepay» stehen heute vor Gericht. Sie machten mit illegalen Glücksspielen einen Gewinn von 171 Millionen.

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Das frühere FCZ-Juwel Wilfried Gnonto mit dem Trikot-Sponsor «Antepay» im Jahr 2020. - keystone

Offiziell boten die türkischstämmigen Männer eine Prepaidkarte an. Diese wurde aber für die eigens entwickelten illegalen Glücksspiele benutzt. Vertrieben wurden diese nur schon in der Schweiz in rund 500 türkischen Lokalen und Klubs.

Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen mit dem Geldspiel rund 324 Millionen Franken. Einen Teil davon bekamen die Spieler, aber ganze 171 Millionen Franken sackten die fünf Beschuldigten aus der Zürcher Agglomeration selber ein.

Nun verlangt die Staatsanwaltschaft grosse Beträge zurück, wie den Anklageschriften zu entnehmen ist. Als sogenannte Ersatzforderung sollen zwei Beschuldigte für die 171 Millionen aufkommen.

Canepa: Sehr ärgerlicher Deal

Das Unternehmen machte offenbar Eindruck: Zwischen 2019 und 2021 prangte der Name «Antepay» prominent auf den Trikots des FC Zürich. FCZ-Präsident Ancillo Canepa gestand dem Magazin «Reflekt», das den Fall publik machte, dass der Sponsor nur extern geprüft worden war. Den Deal bezeichnete er als «sehr ärgerlich».

Die Prozesse werden abgekürzt verhandelt. Das heisst, die Beschuldigten sind geständig und akzeptieren zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern ausgehandelte Strafen. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen zwischen zwei und vier Jahren. Kommt es vor Gericht zu keiner Überraschung, werden die Strafen so ausgesprochen.

Sehr hohe Verfahrenskosten

Einen der fünf Beschuldigten, den IT-Spezialisten, verurteilte das Bezirksgericht Zürich bereits im Sommer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die vier anderen sollen sich am Dienstag verantworten.

Gross sind an diesem Verfahren auch die Kosten: Um die 200'000 Franken kosteten diese pro Beschuldigtem. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte bei den Beschuldigten Schmuck und Bargeld. Beides wird zur Deckung eines Teils der Kosten und der Ersatzforderungen genutzt.

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