Zürcher Verwaltungsgericht soll Wahlbeschwerden behandeln

Das Zürcher Verwaltungsgericht könnte bald Beschwerden gegen die Kantonsratswahlen bearbeiten. Ein Fall sorgte bereits für Aufsehen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht soll neu Beschwerden gegen die Resultate der Kantonsratswahlen behandeln. Die Geschäftsleitung hat dem Kantonsrat eine Änderung vorgelegt. Grund dafür ist der Knatsch um Ex-GLP-Kantonsrätin Isabel Garcia, die kurz nach der Wahl zur FDP wechselte.
Die Geschäftsleitung empfiehlt die Änderung einstimmig, wie es in einem am Donnerstag publizierten Beschluss heisst. Das Bundesgericht hatte im Mai 2024 bemängelt, dass es keine Zürcher Gerichtsinstanz für die Behandlung von Beschwerden gegen die kantonalen Wahlen gebe.
Das Bundesgericht schickte die Angelegenheit deshalb an das Verwaltungsgericht zurück. Dort ist der Fall noch pendent. Garcia bleibt vorerst Kantonsrätin.
Garcias Wechsel zur FDP löste Kontroverse aus
Die Stadtzürcherin hatte wenige Tage nach den Wahlen im Februar 2023 ihren Wechsel zur FDP bekanntgegeben. Mehrere Personen gelangten dann ans Bundesgericht, um den sogenannten «Erwahrungsbeschluss», der das Resultat bestätigt, aufheben zu lassen.
Neben diesem Fall kritisierte das Bundesgericht auch, dass Beschlüsse des Verkehrsrats nicht bei einem Zürcher Gericht angefochten werden können. Dabei ging es um Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur zum Verbundfahrplan 2022-2023.
Änderungen in der Behandlung von Wahlbeschwerden
Auch das soll nach dem Willen der Geschäftsleitung des Kantonsrats neu am Verwaltungsgericht möglich sein. Der Kantonsrat entscheidet an einer der nächsten Sitzungen über die Änderungen.