Zürcher Ombudsstelle kennt bei konfrontativem Verhalten kein Pardon

Bei der Zürcher Ombudsstelle sind 2025 so viele Fälle eingegangen wie nie zuvor. Wer sich ausfällig benimmt, kommt allerdings nicht weit. Ombudsmann Jürg Trachsel setzt auf Dialog zwischen Beschwerdeführenden und den Institutionen.

945 neue Fälle kamen 2025 dazu, wie es im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Ombudsstelle heisst. 2022 waren es noch 817, seither nahm die Zahl stetig zu. «Das hat wohl auch damit zu tun, dass einerseits das persönliche Gespräch oft zu kurz kommt und andererseits ein Teil der Bevölkerung mit dem Tempo der Digitalisierung nicht mitkommt», heisst es weiter.
Die grösste Zahl Beschwerden betreffen regelmässig den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV). Dabei bemängeln die Betroffenen etwa, das ihnen zu Unrecht Bussen ausgestellt wurden oder das Verhalten des Kontrollpersonals. Bürgerinnen und Bürger können sich auch bei Konflikten mit Spitälern, der Reformierten Kirche oder der Verwaltung an die Ombudsstelle wenden.
Wenig Verständnis hat der Ombudsmann, wenn Beschwerdeführer «entgleisen» oder drohen. Er nennt den Fall von Eltern, die sich an eine Berufsinspektorin richteten. Im Schreiben, bei dem es um die Berufsbildung ihres Kindes ging, hab es von verletzenden Formulierungen und Vorwürfen nur so gewimmelt.
Er habe eine Entschuldigung bei der Berufsinspektorin vorgeschlagen. Selber sah er keinen Anlass, mit den Eltern zu reden. «Es folgte eine Rückmeldung mit Annahmen, Unterstellungen und Belehrungen, die der Ombudsmann allesamt zurückweisen muss», schreibt er. Als Vermittler könne er nur helfen, wenn die Akteure bereit seien, sich zurückzunehmen. «Stattdessen haben die Eltern aus freien Stücken den konfrontativen Weg eingeschlagen».
Auch zwei weitere Fälle zeigen, dass sich die Ombudsstelle nicht auf alles einlässt. So hätten Eltern in einem Konflikt mit einer kinderpsychiatrischen Klinik eine Drohkulisse aufgebaut. Vermittlungsmöglichkeiten seien so verunmöglicht worden. «Der Ombudsmann kann kein Interessensvertreter sein», schreibt Trachsel.
Eine weitere Person zeigte sich unzufrieden mit der Einschätzung ihrer gesundheitlichen Situation durch eine Klinik. Mit KI-genierten medizinischen Erhebungen untermauerte sie eine andere Sichtwiese. Dabei drohte sie mit juristischen Schritten. Der Ombudsmann empfahl den Beizug eines Rechtsvertreters zu prüfen. Er selber sie kein «Streithelfer».
Besser lief es bei einem ungewöhnlichen Fall ab, der die Kantonspolizei betraf. Im Rahmen eines Einsatzes zur Bekämpfung von Einbrüchen nahm ein Polizist in zivil eine jüngere Person wahr, die «am Boden kauernd verdächtige Verrichtungen vornahm».
Der Polizist habe seinen Ausweis gezeigt und die Person kontrollieren wollen. Diese habe ich aber gewehrt und um Hilfe geschrien. Der Polizist führte die Person zu Boden.
Die Familie der Minderjährigen stiess dazu. «Die Tochter wollte vor dem Elternhaus in gebückter Haltung ihre Schuhe binden», heisst es im Bericht. Weil sie dachte, dass sie entführt werde, habe seine Tochter panisch reagiert, erklärte der Beschwerdeführer.
Da der Polizist nicht in Uniform und mit einem zivilen Auto unterwegs war, habe sie «den Hinweis auf die Polizeizugehörigkeit verständlicherweise in Frage gestellt», so der Beschwerdeführer.
Zwar kam es zu einer polizeiinternen Untersuchung, der Vater war damit aber nicht zufrieden. Als der Ombudsmann eine Stellungnahme des Kommandanten einholen wollte, kam es zum Gespräch zwischen der Familie und dem involvierten Polizisten. Dieser entschuldigte sich, die Polizei erklärte der Familie das Vorgehen bei Personenkontrollen.
Meinte der Vater zuvor noch, Privatpersonen hätten schlechte Karten, wenn sie sich über Polizeieinsätze beschweren wollten, lobte er nun den Einsatz des Ombudsmannes. Ohne diesen hätte es kaum eine Entschuldigung gegeben, meinte er.




