Zürcher Kantonsrat will Pflegeheimbetten an den Bedarf koppeln

Künftig soll ein Pflegeheim nicht mehr allein mit einer Betriebsbewilligung auf die kantonale Pflegeheimliste kommen. Entscheidend sollen stattdessen der Bedarf sowie vorgegebene Qualitätskriterien sein.

Die Änderung des Pflegegesetzes war am Montag in erster Lesung im Kantonsrat unbestritten. Ziel der gesetzlichen Anpassung ist es, die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Pflegeheimbetten-Planung zu schaffen.
Mit dieser Gesetzesänderung wird der Kanton die Vorgabe des Bundes umsetzen. Er wird dadurch seine Kompetenzen bei der Pflegeheimbetten-Planung ausbauen. Die Gemeinden sollen aber für die pflegerische Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuständig bleiben.
Da die Gemeinden dadurch bei der spezialisierten Pflege Kompetenzen an den Kanton abtreten, forderte eine links-grüne Minderheit der vorberatenden Kommission aus GLP, AL, Grünen und Teilen der SP eine finanzielle Entlastung. Dieser Antrag scheiterte mit 76 zu 96 Stimmen.




