Zürcher Kantonsrat rüttelt nicht an Frist für Baubewilligungen

Die Behandlungsfrist für Baubewilligungsverfahren bleibt im Kanton Zürich bei vier Monaten. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag eine Verkürzung auf drei Monate abgelehnt – gegen den Widerstand von SVP und FDP.

Die Fristverkürzung geht auf eine Motion von FDP, SVP und GLP zurück, die der Kantonsrat im Februar 2023 mit 96 zu 73 Stimmen überwiesen hatte. Die Regierung schlug daraufhin vor, die Behandlungsfrist von vier auf drei Monate zu reduzieren, verzichtete jedoch auf eine ebenfalls geforderte Verkürzung der Vorprüfungsfrist von drei auf zwei Wochen.
Im Kantonsrat waren am Montag aber nur noch SVP und FDP der Ansicht, dass verkürzte Fristen ein wirksames Mittel zur Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren seien. Alle anderen Fraktionen – inklusive der GLP – stellten sich dagegen. «Wir befürworten effizientere Verfahren, sind aber zur Überzeugung gelangt, dass die Lösung nicht in der Verkürzung der Verfahren liegt», begründete Monica Sanesi Muri (Zürich) die Haltung der GLP. Zudem hätte die Kürzung keine wirklichen Konsequenzen.
Diesen Punkt betonte auch Regierungsrat Martin Neukom (Grüne), der zudem auf die zunehmende Komplexität und häufig unvollständig eingereichte Baubewilligungsgesuche hinwies. Kürzere Fristen hätten vor allem Signalwirkung, bei einer Überschreitung gebe es jedoch keine rechtlichen Folgen. Mehrere Votantinnen und Votanten bezeichneten die Vorlage deshalb als Symbolpolitik, Roger Schmutz (SP, Wettswil am Albis) sprach von einem «sinnlosen Unterfangen».
Denn die Dauer der Verfahren liege nicht an trägen Behörden, sondern an der hohen Komplexität der Vorschriften, sagte Schmutz. Zudem hätten sich die bisherigen Fristen von vier Monaten in der Praxis bewährt.
Wilma Willi (Grüne, Stadel) betonte, der grösste Feind der Bauherrschaft sei oft nicht die Behörde, sondern die Nachbarschaft. Deshalb seien sorgfältige Prüfungen wichtiger als zusätzlicher Zeitdruck.
Michael Bänninger (EVP, Winterthur) sagte, die Vorlage löse das Problem nicht, sondern erhöhe lediglich den Druck auf die Behörden. Gianna Berger (AL, Zürich) wies darauf hin, dass Gemeinden bereits in der Vernehmlassung vor zusätzlichen personellen Anforderungen bei kürzeren Fristen gewarnt hätten.
Entscheidend für schnellere Verfahren seien nicht kürzere Fristen, sondern eine Vereinfachung der Abläufe und weniger Komplexität, lautete der Tenor. Marzena Kopp (Mitte, Meilen) sagte, es brauche eine sorgfältige Planung, damit schnell gebaut werden könne.
Und so folgte der Rat schliesslich mit 98 zu 75 Stimmen dem Antrag der Kommission für Planung und Bau (KPB), trat nicht auf die Vorlage zu verkürzten Fristen im Baubewilligungsverfahren ein und schrieb die Motion als erledigt ab.





