Stadt Zürich

Zürcher Gericht verpflichtet E-Trottinett-Anbieter zu Gebühren

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Zürcher Trottoirs und Plätze sind keine Gratis-Abstellfläche: Anbieter von E-Trottinetts müssen den Städten und Gemeinden etwas für die Benutzung der öffentlichen Fläche bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Es gibt der Stadt Zürich damit Recht.

Anbieter von E-Trottinetts oder Leihvelos müssen den Städten und Gemeinden etwas für den öffentlichen Grund bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Gefährte wür...
Anbieter von E-Trottinetts oder Leihvelos müssen den Städten und Gemeinden etwas für den öffentlichen Grund bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Gefährte wür... - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die Stadt Zürich erteilte einem E-Trottinett-Anbieter mit 800 Fahrzeugen zwar eine Bewilligung – wollte aber auch Gebühren für den öffentlichen Grund kassieren. Pro Fahrzeug und Monat sollten 10 Franken fällig werden, dazu eine Kaution von 50 Franken pro Fahrzeug sowie eine Kontrollgebühr von 1500 Franken im Jahr.

Das Unternehmen wollte dies nicht zahlen und rekurrierte. Es war der Ansicht, ein stationsloses Verleihsystem sei «schlichter Gemeingebrauch» des öffentlichen Grundes. Gebühren müssten dafür keine gezahlt werden. Das Verwaltungsgericht kam nun aber – wie auch schon die Stadt Zürich – zu einem anderen Schluss, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.

Es entspreche ja dem Wesen eines stationslos betriebenen Verleihsystems, dass sich die Fahrzeuge rund um die Uhr und in grosser Zahl auf öffentlichen Flächen befänden, etwa auf Trottoirs, an Bahnhöfen und an ÖV-Haltestellen, schreibt das Gericht.

Die Fahrzeuge würden öffentliche Flächen dabei «in weit überdurchschnittlichem Umfang» beanspruchen. Zudem hätten es die Anbieter bisher versäumt, ein System zu entwickeln, welches das verkehrsbehindernde und regelwidrige Abstellen wirksam verhindere.

Es erklärte die Gebühren der Stadt Zürich damit für rechtens. Das Verwaltungsgericht verweist dabei auch auf ein ähnliches Urteil, bei dem es um Verleih-Velos ging. Auch dort kam das Gericht zum Schluss, dass die Städte und Gemeinden Gebühren erheben dürfen.

Der Entscheid ist rechtskräftig. Jener E-Trottinett-Anbieter, der gegen die Stadt Zürich rekurrierte, wird die Gebühren jedoch ohnehin nicht mehr zahlen. Er meldete inzwischen Konkurs an. Der Entscheid gilt jedoch auch für alle anderen Anbieter.

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