Stadt Zürich

Corona-Zoff: Pflegehelfer drohte Vorgesetzter massiv

Yannick Stay
Yannick Stay

Zürich,

Ein Pflegehelfer bedroht seine Vorgesetzte und wird später fristlos gekündigt. Trotz bedingtem Verständnis ist die Kündigung laut Verwaltungsgericht rechtens.

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Pflegeheim. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegehelfer weigert sich, wegen Vorerkrankungen, während der Pandemie zu arbeiten.
  • Seiner Vorgesetzten droht er, sie «über die Balkonbrüstung» hinabzustossen.
  • Zwar stimmt das Gericht dem Mann teilweise zu, die Kündigung sei dennoch rechtens.

Zu Beginn der Pandemie kommt es zu einem Streit in einem Zürcher Pflegezentrum. Dies geht aus einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hervor.

Ein Pflegehelfer, geboren 1963, erscheint, ohne sich ordnungsgemäss abzumelden, eine Woche lang nicht mehr auf der Arbeit.

Der resultierenden Abmahnung erwidert der Mann, er könne wegen Covid-19 nicht arbeiten. Die chronisch obstruktive Lungenkrankheit COPD, Bluthochdruck sowie Diabetes mellitus machten ihn zu einem Risikopatienten.

Dieser Einschätzung widersprach die Personalärztin. Sie erklärte den Pflegehelfer für vollständig arbeitsfähig unter entsprechender Beachtung der Hygienevorschriften.

Maskenpflicht
Maskenpflicht. (Symbolbild) - keystone

Nach einem weiteren Fehltag und einem ignorierten zweiten Termin bei der Personalärztin, kreuzt der Pflegehelfer auf mit einem Hausarzt-Attest. Doch nicht nur die Vorerkrankungen hätten als Grund für die vom Hausarzt ausgestellte Krankschreibung gedient.

Der Mann habe sich zusätzlich wegen seines chronischen Hustens von seinem Mitarbeitenden diskriminiert gefühlt. Um die psychische Situation zu entspannen, müsse er der Arbeit fernbleiben.

Bei einer weiteren Begutachtung der Personalärztin wurde die Länge der Dispens um mehrere Tage verkürzt. Bei der Rückkehr des Mitarbeitenden bat die Stationsleiterin ebendiesen, das Protokoll des letzten Treffens bezüglich der Absenzen zu unterzeichnen.

Konflikt geht weiter

Dann eskaliert der Streit: Laut der Vorgesetzten wurde der Mann laut, ausfällig und schlug mit der Faust gegen Wand und Tisch. «Seine Nerven» seien aufgrund seiner Vorgesetzten und der Personalärztin «kaputt gegangen». Der Stationsleiterin habe er auch mitgeteilt, dass er sie hasse.

pflegeheim
Pflegeheim. (Symbolbild) - keystone

Später geht der Konflikt in die nächste Runde. Während des Dienstes zwei Tage später trägt der Beschwerdeführer keine Maske. Er könne darunter nicht atmen.

Bei weiteren Gesprächen kam heraus, er habe gedroht, seine Vorgesetzte «über die Balkonbrüstung hinabzustossen».

Daraufhin wurde der Pflegehelfer ins Personalbüro zitiert. Da er dort jedoch nie erschien, wurde er fristlos gekündigt.

Gericht zeigt Verständnis – lehnt Beschwerde dennoch ab

Teilweise erkennt das Verwaltungsgericht im Kanton Zürich die Beschwerde des Gekündigten sogar an. Ihm hätte man andere Aufgaben zuteilen sollen oder ihn unter Lohnfortzahlung beurlauben sollen.

Dennoch sei die schlussendliche, fristlose Kündigung rechtens. Der Beschwerdeführer hätte seinen Standpunkt auf «sachliche Art kommunizieren» können, wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil schreibt.

Weiter muss nun das Bundesgericht über diesen Fall entscheiden. Der Pflegehelfer hat dort Rekurs eingelegt.

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