Wegen Trockenheit: Stadt erlässt generelles Feuerverbot

Wetzikon reagiert auf die Hitze und die fehlenden Niederschläge. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab 14. Juli nach Absprache mit Feuerwehr und Forstdienst.

Wie die Stadt Wetzikon informiert, erlässt sie aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ab 14. Juli 2026 ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet. Auch im Bezirk Hinwil gilt das Verbot.
Bereits Ende Juni hatte der Kanton Zürich wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4) ausgesprochen. Angesichts der weiterhin trockenen Wetterlage, der hohen Temperaturen und der fehlenden Niederschläge hat die Stadt Wetzikon die Situation erneut beurteilt.
Nach Rücksprache mit Feuerwehr und Forstdienst wurde entschieden, zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Sachwerten ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Dieses gilt ab 14. Juli 2026 bis auf Weiteres.
Feuerverbot gilt im gesamten Stadtgebiet
Die Trockenheit hat dazu geführt, dass die Brandgefahr weiterhin sehr hoch ist. Insbesondere abgeerntete Felder, trockene Wiesen und Waldränder können sich bereits durch kleinste Zündquellen entzünden. Mit Blick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag ist besondere Vorsicht geboten.
Das Feuerverbot umfasst das Entfachen von offenen Feuern im Freien sowie das Grillieren mit holzbefeuerten Grillgeräten. Gasgrills dürfen weiterhin verwendet werden.
Ebenfalls untersagt sind das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern, das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entfachen von Höhenfeuern sind verboten.
Verbot gilt bis auf Weiteres
Die Stadt Wetzikon bittet die Bevölkerung, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten und mit ihrem Verhalten dazu beizutragen, Brände zu verhindern. Sobald sich die Lage nachhaltig entspannt, wird die Stadt über eine allfällige Aufhebung des Verbots informieren.






