Verkehrsgutachten zeigt Massnahmen gegen Durchgangsverkehr

Die Gemeinde Gossau will den Durchgangsverkehr reduzieren: Tempo 60 und Lastwagenverbote auf kommunalen Verbindungsstrassen sollen Quartiere entlasten.

Wie die Gemeinde Gossau ZH mitteilt, leidet sie unter massivem Durchgangsverkehr. Verkehrsgutachten auf diversen kommunalen Verbindungsstrassen geben Aufschluss für das weitere Vorgehen.
Eine im Auftrag des Kantons erarbeitete Studie der Poliplan GmbH, Winterthur, zeigte auf, dass mit signalisationstechnischen Massnahmen auf dem kommunalen Strassennetz eine erhebliche und willkommene Verlagerung des quartierfremden Verkehrs auf die besser ausgebauten Kantonsstrassen erzielt werden kann.
Geschwindigkeitsreduktion und Lastwagenverbot
Die wirkungsvollsten Massnahmen sind eine Reduktion der signalisierten maximalen Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer sowie Lastwagenfahrverbote, mit Zubringerdienst gestattet, auf kommunalen Verbindungsstrassen im Ausserortsbereich.
Um solche Signalisierungen vornehmen zu können, brauchte es Verkehrsgutachten, die deren Wirksamkeit und Notwendigkeit aufzeigen, wobei auch Sicherheitsaspekte zu beleuchten waren. Poliplan GmbH hat deshalb im Auftrag der Gemeinde Gossau für folgende Strassen solche Gutachten erarbeitet: Austrasse, Bönlerstrasse, Hardstrasse, Hasenacher-/Hinwilerstrasse, Heusbergstrasse, Medikerstrasse, Langweidstrasse und Wüeristrasse.
Alle Gutachten kommen zum Fazit, dass auf allen untersuchten kommunalen Verbindungsstrassen im Ausserortsbereich die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert werden sollte, um dem Problem des Durchgangsverkehrs entgegenzuwirken. Zudem sollten Lastwagenfahrverbote (mit Zubringerdienst gestattet) eingeführt werden, wo dies nicht bereits heute der Fall ist.
Nächste Schritte
Der Gemeinderat Gossau hat die Gutachten der Poliplan GmbH gutgeheissen. In einem nächsten Schritt nimmt Gossau Kontakt auf mit den Nachbarsgemeinden, wo die Strassen über das Gossauer Gemeindegebiet hinausgehen.
Anschliessend wird bei der Kantonspolizei eine Signalisationsänderung beantragt. Falls die Kantonspolizei diese genehmigt, wird sie durch die Gemeinde amtlich publiziert. Wenn innert Frist keine Rechtsmittel eingehen, können die Geschwindigkeitsreduktionen und Lastwagenverbote auf den entsprechenden Strassen umgesetzt werden.