Revidiertes Gebührenreglement Gossau ZH

Ab 2026 gilt in Gossau ZH ein neues Gebührenreglement. Abfallgebühren sinken, Ermässigungen für Vereine vereinheitlicht, Sternenkindergrab neu geregelt.

Wie die Gemeinde Gossau ZH mitteilt, revidiert der Gemeinderat regelmässig das kommunale Gebührenreglement. Das geänderte Reglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Aufgrund eines positiven Ergebnisses in der Gesamtabfallrechnung können verschiedene Gebühren im Abfallwesen reduziert werden. Dies gilt auch für die Kehrichtgebührenmarken.
Gebühren zur Benützung kommunaler Einrichtungen
Um Gossauer Vereine, Parteien, Gruppierungen und Non-Profit-Organisationen zu unterstützen, werden die Gebührenermässigungen auf die Benützung kommunaler Einrichtungen pro Anlage vereinfacht und vereinheitlicht.
Im Bestattungswesen gibt es neu aufgenommene Artikel aufgrund des im Frühjahr 2026 eröffnenden Sternenkindergrab.
Das revidierte Gebührenreglement gilt ab 1. Januar 2026 und ist ab dann in der Systematischen Rechtssammlung und aktuell in der amtlichen Publikation vom 14. November 2025 einsehbar.






