Gemeinden sichern Spital Wetzikon Finanzierung

Elf Gemeinden gleichen fehlende 3,12 Millionen Franken aus, um die Kapitalerhöhung für das Spital Wetzikon auf 50 Millionen zu sichern.

Wie die Stadt Wetzikon schreibt, haben am 30. November 2025 die Stimmberechtigten der Aktionärsgemeinden über die notwendige Kapitalerhöhung von insgesamt 50 Millionen Franken zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon befunden. In elf von zwölf Gemeinden wurde die Vorlage angenommen. Der Gesamtanteil der Ja-Stimmen lag bei über 70 Prozent.
Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung abgelehnt hatte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell nur 46,88 Millionen Franken. In der Zwischenzeit haben sich die elf verbleibenden Aktionärsgemeinden darauf verständigt, die Differenz von 3,12 Millionen Franken mittels Zusatzkrediten auszugleichen, damit die im Sanierungskonzept definierte Anschubfinanzierung von 50 Millionen Franken erreicht wird.
Klares Bekenntnis zum Erhalt des Spitals Wetzikon
Die Aktionärsgemeinden werten die Zustimmung ihrer Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung als ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Spitals Wetzikon als wichtiges Zentrum für die Grund- und Notfallversorg in der Region.
Sie erachten es deshalb als folgerichtig, sich gemäss ihren Aktienanteilen am Differenzbetrag zu beteiligen, welcher durch den Ausfall der Gemeinde Bubikon entstanden ist.
Die genaue Höhe der Zusatzkredite in den einzelnen Aktionärsgemeinden steht allerdings noch nicht fest. Um eine erneute Differenz durch eine allfällige Ablehnung der Vorlage in einer Gemeinde auszugleichen, können die beantragten Kredite höher ausfallen, als es durch den Aktienanteil an den fehlenden 3,12 Millionen vorgegeben ist.
Sämtliche Kredite werden als Kostendach formuliert, sodass in jedem Fall nur so viel Steuergeld ausbezahlt wird, wie zum Erreichen der ursprünglich definierten Kapitalerhöhung von 50 Millionen notwendig ist.
Kreditvorlagen sind in Ausarbeitung
Aktuell sind alle Exekutiven der elf verbliebenen Aktionärsgemeinden dabei, den genauen Kreditrahmen für ihre Gemeinde zu definieren und eine entsprechende Kreditvorlage auszuarbeiten.
In Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats, alle anderen Gemeinden werden den Kredit ihrer Gemeindeversammlung im Juni dieses Jahres vorlegen. In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament.
Spätestens Mitte April 2026 werden die elf verbliebenen Aktionärsgemeinden die genaue Höhe der Kreditvorlagen in den einzelnen Gemeinden bekannt geben können.






