Förder- und Betreuungsreglemente werden angepasst

Nau.ch Lokal
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Wetzikon,

Die Schulpflege Wetzikon genehmigt zwei Reglementsrevisionen. Sie treten nach Rechtskraft 2025 und 2026 in Kraft und betreffen Förderung und Betreuung.

Bahnhof Wetzikon
Der Bahnhof Wetzikon ZH. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, hat die Schulpflege an ihrer Sitzung vom 8. Juli 2025 beschlossen, dass die Teilrevision des Reglements «Besondere Förderung» genehmigt wird und nach Erreichung der Rechtskraft per 1. August 2026 in Kraft tritt.

Dazu wird auch die Teilrevision des Reglements «über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien» genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per 1. August 2025 in Kraft.

Die Reglemente können auf der Schulverwaltung oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt eingesehen werden.

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