Beteiligung an Spital Wetzikon – Gemeinden benennen Voraussetzungen

Stadt Wetzikon
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Wetzikon 15.07.2024 - 15:33

Wie die Gemeinde Wetzikon informiert, schreitet die Ausarbeitung von Sanierungsoptionen für die GZO AG Spital Wetzikon voran.

Wetzikon
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Die Aktionärsgemeinden stehen weiter hinter dem Spitalbetrieb und gehen davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung von ihrer Seite bei einer Sanierung zum Thema wird. Sie haben den Spitalverantwortlichen aufgezeigt, welche Voraussetzungen notwendig sind, damit eine solche Massnahme von den Aktionärsgemeinden geprüft werden kann.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der Nachlass-Stundung. Wie die Verantwortlichen der GZO AG gegenüber den Aktionärsgemeinden versichern, läuft der Spitalbetrieb trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut.

Eine umfassende Notfall- und Gesundheitsversorgung bleibt weiterhin gewährleistet. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG stehen in der Pflicht, tragfähige Lösungen für eine Sanierung auszuarbeiten.

Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts

Die Aktionärsgemeinden gehen nach heutigem Wissenstand davon aus, dass ein Beitrag von ihrer Seite zur finanziellen Sanierung erwartet werden wird. Sie sind grundsätzlich bereit, diesen Weg zu prüfen.

Sie haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der GZO AG dargelegt, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung erfüllt sein respektive vorliegen müssen. Zentrales Element dabei ist das Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts für das Spital Wetzikon der Zukunft.

Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat angestrebt

Die Spitalverantwortlichen sind derzeit dabei, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Aufgrund der komplexen Situation (laufender Spitalbetrieb, Neubau etc.) wird der entsprechende Weg aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die GZO AG hatte gegen den Regierungsratsbeschluss, wonach das Spital Wetzikon keine finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten soll, umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nach einer vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung sind der GZO-Verwaltungsrat und die mandatierten Fachexperten der Aktionärsgemeinden übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben.

Die Aktionärsgemeinden haben der Gesundheitsdirektion darum schriftlich mitgeteilt, dass sie das Gesuch um Sistierung im Sinne der Sache unterstützen.

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