Oberland

    Turbenthal bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Region Wald,

    Wie die Gemeinde Turbenthal informiert, müssen die Strassenanstösser Bäume und Sträucher auf die Strassen- beziehungsweise Trottoirgrenze zurückschneiden.

    Turbenthal Dorf.
    Turbenthal Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Liegenschafteneigentümer werden gestützt auf §§ 3–18 der kantonalen Strassenabstandsverordnung (trAV) aufgefordert, Bäume und Sträucher, welche in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum ragen, auf die Strassen- beziehungsweise Trottoirgrenze zurückzuschneiden, wobei der Luftraum über dem Trottoir bis auf eine Höhe von 2,5 Meter und derjenige über der Fahrbahn bis 4,5 Meter von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein muss.

    Sträucher auf der Kurveninnenseite sind auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden.

    Strassenlampen, Signaltafeln und Hydranten müssen gut sichtbar sein

    Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

    Hydranten müssen gut sichtbar, bedienbar und mit einem mobilen Löschgerät jederzeit erreichbar sein.

    Besteht eine unmittelbare Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, kann der Strasseneigentümer die erforderlichen Massnahmen bei Nichtbefolgen zulasten der säumigen Anstösser selber treffen.

    Kommentare

    Mehr aus Oberland

    Gossau ZH
    1 Interaktionen
    Gossau ZH
    Volketswil ZH
    Volketswil ZH
    Gemeinde Volketswil
    Volketswil ZH
    Gemeinde Volketswil
    Volketswil ZH

    Mehr aus Zürich

    Joggen (Symbolbild)
    9 Interaktionen
    Schweizweit top
    GC
    3 Interaktionen
    Wild-West bei U-Teams
    «Halal und die Doppelmoral»
    387 Interaktionen
    Fleisch-Debatte