Volketswil: Neue Kirchenpflegerin ernannt und Weiteres
Greifensee 02.08.2024 - 16:56
Wie die Gemeinde Volketswil informiert, wurde Christina Atland zur neuen Kirchenpflegerin gewählt. Auch über die Urnenabstimmung und Weiteres wird berichtet.
Frederike Bersier wurde von der Bezirkskirchenpflege Uster mit Beschluss vom 12. März 2024 aus ihrem Amt als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil per 31. März 2024 entlassen. Daraufhin ordnete der Gemeinderat Volketswil die Ersatzwahl an.
Die entsprechenden Voraussetzungen für eine stille Wahl sind gegeben. Somit hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung Christina Atland, für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, als neues Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil als gewählt erklärt.
Anordnung der Urnenabstimmung
Im Jahr 2022 haben die Stimmberechtigten von Volketswil die Initiative «Einheitsgemeinde» von Klaus Näder angenommen, welche die Integration der Schulgemeinde in die Politische Gemeinde und die formelle Auflösung der eigenständigen Schulgemeinde vorsieht. Daraufhin haben Schulpflege und Gemeinderat gemeinsam eine neue Gemeindeordnung (Einheitsgemeinde) ausgearbeitet.
Am 7. Juni 2024 hat die vorberatende Gemeindeversammlung den Antrag zur Genehmigung der neuen Gemeindeordnung (Einheitsgemeinde) mit zwei Änderungen angenommen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist wurde gegen diesen Beschluss kein Rekurs erhoben, sodass der Gemeinderat Volketswil an seiner letzten Sitzung die Urnenabstimmung über die Totalrevision der Gemeindeordnung und die Auflösung der Schulgemeinde offiziell anordnen konnte.
Die Anordnung dieser kommunalen Urnenabstimmung erfolgt mittels separatem Inserat, ebenfalls in der heutigen Ausgabe der Volketswiler Nachrichten. Die Stimmberechtigten stimmen am 22. September 2024 über folgende kommunale Vorlage ab: Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde; Einheitsgemeinde; Totalrevision.
Neue Stelle für Altersbeauftragte
Der Gemeinderat Volketswil hat die neue, dreijährige Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute genehmigt. Diese neue Leistungsvereinbarung sieht eine neue Stelle für eine/n Altersbeauftragte/n (80 %) vor und ersetzt gleichzeitig die bisherigen Verträge mit der Pro Senectute.
Die jährlichen Bruttokosten für die Gemeinde belaufen sich dabei auf 155'664 Franken – zuzüglich jährlicher Kosten von 12'000 Franken für Werbung, Broschüren, Veranstaltungen sowie Flyer. Alle Aufgaben der/des Altersbeauftragten sind gemäss dem aktuellen Altersleitbild in der neuen Leistungsvereinbarung erfasst. Die neue Stelle wird durch die Pro Senectute ausgeschrieben.