Schwerzenbach ist gegen die Sanierung der Ortsdurchfahrt
Greifensee 04.12.2023 - 11:26
Wie die Gemeinde Schwerzenbach mitteilt, hat der Gemeinderat Einwendungen gegen die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt erhoben.
Der Sanierungsbedarf der Ortsdurchfahrt Schwerzenbach ist augenscheinlich gegeben.
Der Gemeinderat begrüsst es sehr, dass der Kanton gleichzeitig mit dem Sanierungsprojekt eine generelle Verbesserung der Situation mit einem Betriebs- und Gestaltungskonzept anstrebt.
Insbesondere unterstützt der Gemeinderat die formulierten Planungsziele wie die Vereinigung der unterschiedlichen Ansprüche an den Strassenraum, die Einführung einer Geschwindigkeitsreduktion für die verbesserte Verkehrsabwicklung, die Aufwertung des Strassenraums für den Langsamverkehr, die Lückenschliessung des Radwegnetzes und den Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Dorf.
Dem Aspekt der «Ortsdurchfahrt» wird zu wenig Rechnung getragen
Bei der genaueren Begutachtung des Projekts haben sich aber aus der Sicht des Gemeinderates kritische Punkte gezeigt.
Generell wird dem Aspekt der «Ortsdurchfahrt» im Sinne einer Zentrumszone zu wenig Rechnung getragen.
Das Projekt scheint dem Gemeinderat mancherorts überdimensioniert und kompliziert.
So zum Beispiel ist ausgerechnet im Abschnitt bei der Schulanlage die Strasse weiterhin für Tempo 50 signalisiert und ausgebaut.
Zu wenig Verbesserung für die Veloführung und Fussgänger
Der Einlenker bei der Gfennstrasse soll gemäss Projekt übermässig verbreitert werden, eine Einladung für unerwünschten Schleichverkehr.
Ebenfalls zu wenig verbessert wurde mancherorts die Veloführung und die Situation für die Fussgänger.
In der Gesamtheit vermag das vorliegende Projekt aus der Sicht des Gemeinderates die Anforderungen aus den Nutzungen des Raumes sowie der aufgestellten Planungsziele noch nicht ausreichend zu erfüllen.
Der Gemeinderat setzt sich für Tempo 30 ein
Der Gemeinderat setzt sich für eine durchgängiges Tempo 30 ein und hat weitere kritische Punkte in seiner Stellungnahme festgehalten.
Das kantonale Projekt liegt noch bis zum 18. Dezember 2023 auf. Bis dahin kann die breite Bevölkerung ihre Einwendungen anbringen (Paragraf 13 Strassengesetz).
In einem späteren Verfahrensschritt ist die Möglichkeit der Einsprache den direkt Betroffenen vorbehalten.