Neue Friedhofsregeln schaffen mehr Transparenz

Die Gemeinde Mönchaltorf aktualisiert die Friedhof- und Bestattungsverordnung mit neuen Regeln für Sternenkindergräber und Anpassungen zum Friedhof Räbacher.

Wie die Gemeinde Mönchaltorf berichtet, wurde die überarbeitete, aktualisierte und ergänzte beziehungsweise präzisierte Friedhof- und Bestattungsverordnung durch den Gemeinderat in der vorliegende Form genehmigt und per 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt.
Die bisher gültige Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Mönchaltorf war seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Gestützt auf die im Jahr 2025 realisierte Neugestaltung des Friedhofs Räbacher und unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen in der Anwendung der geltenden Bestimmungen wurde die Friedhof- und Bestattungsverordnung in einigen Teilen überarbeitet, aktualisiert und teilweise auch präzisiert.
Die aktualisierte Fassung berücksichtigt nach wie vor auch die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons Zürich. Nebst den angepassten Bestimmungen zum Gemeinschaftsgrab und zu den neu aufgenommenen Regelungen zum neu geschaffenen Sternenkindergrab für Fehl- und Totgeburten wurde die Friedhof- und Bestattungsverordnung in verschiedenen Bestimmungen bezüglich der Bestattungen und des Friedhofunterhaltes präzisiert und wo nötig und sinnvoll ergänzt.