Elektroheizungen müssen bis 2030 ersetzt werden

Im Kanton Zürich müssen ortsfeste Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler bis 2030 ersetzt werden. Fördergelder sollen den Umstieg finanziell erleichtern.

Wie die Gemeinde Volketswil schreibt, müssen om Kanton Zürich bis 2030 alle ortsfesten Elektroheizungen und zentralen Elektroboiler durch andere, energieeffizientere Systeme ersetzt werden.
Das Verbot für den Neu- und Ersatzeinbau von Elektroheizungen gilt im Kanton Zürich bereits seit 2013. Seit 2022 ist zudem gesetzlich verankert, dass alle bestehenden ortsfesten Elektroheizungen und zentralen Elektroboiler bis 2030 durch erneuerbare Systeme ersetzt werden müssen.
Der Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien ist baulich nicht in jedem Fall einfach umzusetzen, vor allem wenn keine zentrale Heizung mit Verteilsystem vorhanden ist, und kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Deshalb wird der Umstieg mit Fördergeldern unterstützt.
Neben der Förderung für das neue Heizsystem selbst wird für den Einbau eines wasserbasierten Verteilsystems, beispielsweise mit Radiatoren oder Fussbodenheizung, ein Förderbeitrag von mindestens 15'000 Franken ausgerichtet. Beim Ersatz der Heizung soll in der Planung auch der Ersatz des zentralen Elektroboilers berücksichtigt werden.
Gute Angebote beim Boiler-Ersatz nutzen
Neben den Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis 2030 rund 60’000 Elektroboiler ersetzt werden. Elektroboiler sind zentrale elektrische Warmwasserboiler, die Wasser direkt mit Strom erhitzen. Anstelle von Elektroboilern müssen effizientere Alternativen zum Einsatz kommen.
Gute, und unkompliziert zu installierende Alternativen sind moderne Wärmepumpenboiler, die mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe betrieben werden. Sie nutzen Umweltwärme und benötigen bis zu 70 Prozent weniger Strom als Elektroboiler. Das senkt nicht nur die Energiekosten, sondern auch den CO2-Ausstoss.
Für Eigentümer empfiehlt es sich, den Ersatz frühzeitig zu planen. So bleibt ausreichend Spielraum, um technische Optionen sorgfältig zu prüfen und Investitionen vorausschauend zu steuern. Energetische Sanierungen lassen sich dabei sinnvoll kombinieren, etwa mit einem Heizungsersatz oder der Installation einer Solaranlage.
Zusatzförderung der EKZ sichern
Von Mai 2026 bis Dezember 2027 unterstützt EKZ den Umstieg von einem Elektroboiler auf einen Wärmepumpenboiler mit einem Förderbeitrag von 800 Franken pro Anlage.
Der Antrag lässt sich unkompliziert über die digitale Plattform der EKZ-Energieberatung einreichen. Dort können alle erforderlichen Angaben erfasst und die nötigen Dokumente hochgeladen werden.
Kostenlose Beratung
Alle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Ausnahmen, den Förderprogrammen und den Beratungsangeboten sind auf der Website des Kantons verfügbar.
Eine frühzeitige Beratung wird empfohlen, etwa durch die kostenlose Beratung des Bundes oder durch die kommunale Energieberaterin Bettina Ebert Stoll, Dipl. Ing. Die ersten beiden Beratungsstunden werden von der Gemeinde Volketswil übernommen.






