Dällikon wählt neues Mitglied für die Sekundarschulpflege
Regensdorf 07.04.2023 - 18:20
Wie die Gemeinde Dällikon angibt, gibt es eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Sekundarschulpflege Regensdorf/Buchs/Dällikon für den Rest der Amtsdauer.
Aufgrund einer Vakanz in der Sekundarschulpflege Regensdorf/Buchs/Dällikon ist ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.
In Anwendung von Paragraf 49 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens am 17. Mai 2023 bei der Gemeinderatskanzlei Regensdorf einzureichen.
Die Wählbarkeit richtet sich gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Schulgemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon nach der Kantonsverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die politischen Rechte.
Für die Wahl in die Sekundarschulpflege ist gemäss Artikel 6 Absatz 2 der Schulgemeindeordnung der politische Wohnsitz in der Sekundarschulgemeinde erforderlich.
Bezeichnung von Kandidaten
Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort beziehungsweise Staatsangehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Änderung von Vorschlägen
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Der Gemeinderat Regensdorf erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Paragraf 54 GPR erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für Wahlvorschläge
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Regensdorf erhältlich oder können über die Webseite der Gemeinde ausgedruckt werden.
Gegen die Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf in Dielsdorf, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.