Gemeinde Fehraltorf kämpft für Osterrennen auf der Barmatt
Pfäffikon 05.12.2023 - 12:23
Wie die Gemeinde Fehraltorf berichtet, hat die kantonale Baudirektion für die Durchführung der traditionellen Osterrennen eine Nichtgenehmigung verfügt.
Vor gut zwei Jahren hat ein Landwirt und Mitbesitzer der Pferderennbahn ein Stück Land umgepflügt und so der Durchführung der traditionellen Osterrennen Fehraltorf ein jähes Ende gesetzt.
Der Landwirt verweigert seither Gespräche und Verhandlungen, sodass ohne besondere Massnahme keine Aussicht besteht, die Rennbahn wieder nutzen zu können.
Damit die im Zürcher Oberland fest verankerten und von der Bevölkerung geschätzten Pferderennen in Zukunft wieder stattfinden können, hat der Gemeinderat einen Werkplan ausgearbeitet und offiziell festgesetzt.
Der Werkplan schafft die rechtliche Grundlage, damit das entsprechende Landstück auch ohne die Zustimmung des Landbesitzers wieder als Rennbahn genutzt werden kann.
Werkplan nicht genehmigungsfähig
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun aber verfügt, dass der Werkplan nicht genehmigungsfähig ist.
Dies, weil ein Werkplan nur dann zu rechtfertigen ist, wenn es sich um ein öffentliches Werk handelt, das der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.
Der Betrieb einer Pferderennbahn und die Durchführung der Osterrennen stellen jedoch keine öffentliche Aufgabe dar, argumentiert die Baudirektion.
Öffentliches Interesse ist gegeben
Der Gemeinderat Fehraltorf hält dagegen. Er wird sich weiterhin bedingungslos für den Fortbestand der Pferderennen einsetzen.
Die Pferderennbahn ist mit ihrem ländlichen Charakter eine Besonderheit und ein Wahrzeichen des Standorts Fehraltorf.
Neben derjenigen in Fehraltorf gibt es nur noch eine einzige weitere solche Anlage im Kanton Zürich.
Besucher aus der ganzen Schweiz
Viele Fehraltorfer sowie zahlreiche Vereine aus der Region sind auf die eine oder andere Weise in die Durchführung des Anlasses eingespannt.
Aus der ganzen Schweiz strömen Besucher ins Zürcher Oberland, um die besondere Atmosphäre der Barmatt zu erleben.
Im Gegensatz zur Zürcher Baudirektion leitet der Gemeinderat daraus sehr wohl ein öffentliches Interesse am Betrieb der Pferderennbahn Barmatt ab.
Umso mehr, als die Rennbahn im regionalen Richtplan sowie im kommunalen Nutzungsplan eingetragen ist.
Weiterbestand der Osterrennen
Weiter ist der Gemeinderat überzeugt davon, dass der Werkplan als Instrument zur Landsicherung in diesem speziellen Fall das einzige – und somit legitimierte – Rechtsmittel ist, um eine Lösung im Sinne der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Für den Weiterbestand der Osterrennen wird der Gemeinderat darum weiterhin die rechtlichen Mittel ausschöpfen.
Er zieht den Entscheid der Baudirektion zur Überprüfung an das Baurekursgericht weiter, da er im vorliegenden Fall auch eine krasse Verletzung der Gemeindeautonomie sieht.