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    Nürensdorf erinnert an Leinenpflicht für Hunde im Wald

    Nau.ch Lokal
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    Kloten,

    Wie die Gemeinde Nürensdorf meldet, werden Hundehalter gebeten, während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli ihre Hunde im Wald und am Waldrand anzuleinen.

    Der Sportplatz Längimoos in Nürensdorf.
    Der Sportplatz Längimoos in Nürensdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

    Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

    Schutz für Wildtiere

    Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht.

    Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

    Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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