Bassersdorf / Russikon: Zwei Geldabholder nach Telefonbetrügen verhaftet
Kloten 13.09.2024 - 10:36
Die Kantonspolizei Zürich hat nach zwei Telefonbetrügereien am Montag und Donnerstag die Geldabholer festgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag hat eine Frau von angeblichen Polizisten einen Anruf bekommen.
- Das vermeidliche Opfer gelang es, parallel die Kantonspolizei Zürich zu verständigen.
- Nur drei Tage später wurde eine 79-jährige Frau Opfer von Betrügern
- Durch einen aufmerksamen Bankangestellten konnte ein Mann gestellt werden.
Am Montag erhielt ein 67-jähriger Mann einen Anruf von einem angeblichen Polizisten, der ihn über seine Vermögenswerte ausfragte und ihm einredete, dass diese in Gefahr seien. Dem vermeintlichen Opfer gelang es, parallel zum Gespräch mit dem Betrüger die Kantonspolizei Zürich zu verständigen, welche die notwendigen Fahndungsmassnahmen einleitete und den Abholer wenig später verhaftete.
Drei Tage später am Donnerstag erhielt eine 79-jährige Frau einen Anruf von einem angeblichen Sicherheitsangestellten einer Bank, der sie im Verlauf des Gesprächs an einen falschen Polizisten weiterleitete. Die beiden Betrüger gaben an, gegen einen betrügerischen Bankangestellten zu ermitteln und baten die Frau um ihre Mithilfe.
Bankangestellter schöpft Verdacht
Sie sollte achtzehntausend Franken Bargeld abheben und zur Prüfung, ob es sich um Falschgeld handelt, die Seriennummern der Geldscheine angeben. Ein Bankangestellter schöpfte Verdacht, als die betagte Frau einen derart hohen Betrag abheben wollte, und informierte die Kantonspolizei. Die eingeleiteten Ermittlungen führten kurze Zeit später zur Festnahme des Geldabholers.
Im ersten Fall handelte es sich um einen 44-jährigen Deutschen, im zweiten Fall um einen 32-jährigen Nordmazedonier. Beide wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt. Die beiden Männer gaben an, über eine Online-Plattform ein Jobangebot als Kurier angenommen zu haben.
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten. Denn wer Kurierfahrten mit Geld oder Vermögenswerten ausführt, kann sich strafbar machen, falls die Vermögenswerte aus einem Delikt stammen.