Förderabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien in Lindau
Effretikon 21.07.2023 - 09:54
Wie die Gemeinde Lindau mitteilt, beschliesst der Gemeinderat, die Förderabgabe zwecks Förderung erneuerbarer Energien für 2024 unverändert zu belassen.
Der Fonds für «erneuerbare Energien und Energieeffizienz» bezweckt die Förderung erneuerbarer Energien (Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Biomasse und Geothermie) und die Steigerung der Energieeffizienz auf dem Gemeindegebiet.
Das entsprechende Reglement vom 19. Mai 2019 bestimmt in Artikel drei, dass der Fonds mit einer Förderabgabe geäufnet wird.
Schuldner der Abgabe sind die Endverbraucher. Die Förderabgabe muss innerhalb einer Bandbreite von 0,1 bis 0,6 Rappen pro Kilowattstunde liegen.
Seit 2020 beträgt die Abgabe 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.
Förderabgabe zwecks Förderung erneuerbarer Energien bleibt unverändert
Die eingesetzte Fondskommission hat an ihrer Sitzung vom 8. März 2023 beschlossen, dem Gemeinderat eine Anregung zur Senkung des Fondsbeitrags von 0,5 auf 0,1 Rappen pro Kilowattstunde zu unterbreiten.
Eine Senkung der Fondseinlage lässt sich mit den Legislaturzielen, dem Leitbild Energiepolitik und dem Energiestadt-Label kaum vereinbaren.
Die Signalwirkung einer Senkung gegenüber der Bevölkerung und dem ortsansässigen Gewerbe wäre erheblich und entspricht nicht der Energiepolitik der Gemeinde Lindau.
Der Gemeinderat beschliesst, die Förderabgabe zwecks Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz auf dem Gemeindegebiet Lindau für das Jahr 2024 unverändert zu belassen.