Unterland

    Schneisingen: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Dielsdorf,

    Wie die Gemeinde Schneisingen berichtet, haben Grundeigentümer bis Ende April 2022 Zeit, Bäume und Sträucher gemäss den Vorgaben zurückzuschneiden.

    Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
    Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach

    Die Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen und -wegen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis Ende April 2022 zurückzuschneiden.

    Gemäss § 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür folgende Vorschriften: Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser et cetera) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

    In den Strassenraum ragende Bäume sind auf eine Höhe von 4,50 Metern, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf 0,60 Meter Abstand, gemessen ab der Grundstücksgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

    In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,80 Metern und 3 Metern gewährleistet sein. Wird dieser Rückschnitt nicht bis Ende April 2022 ausgeführt, wird die Gemeinde ohne weitere Ankündigung die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch den Werkdienst ausführen lassen.

    Kommentare

    Mehr aus Unterland

    Embrach ZH
    Embrach ZH
    Bülach ZH
    Bülach ZH
    Bachenbülach ZH
    Bachenbülach

    Mehr aus Zürich

    Joggen (Symbolbild)
    9 Interaktionen
    Schweizweit top
    GC
    3 Interaktionen
    Wild-West bei U-Teams
    «Halal und die Doppelmoral»
    389 Interaktionen
    Fleisch-Debatte