Provisorische Steuerrechnung wurde in Ehrendingen verschickt
Dielsdorf 13.02.2024 - 15:47
Wie die Gemeinde Ehrendingen angibt, sind die provisorischen Steuern 2024 am 31. Oktober 2024 zur Zahlung fällig. Für Ausstände wird ein Verzugszins berechnet.
Die im Februar 2024 zugestellte provisorische Steuerrechnung basiert grundsätzlich auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren.
Wesentliche Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens während des laufenden Jahres können bei Meldung durch die Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Für Meldungen dieser Art soll man das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung verwenden, das man beim Gemeindesteueramt oder auf der Gemeindewebseite erhält.
Bei Fragen steht die Abteilung Steuern telefonisch oder per Mail zur Auskunft bereit.
Vergütungszins für Vorauszahlungen und Überzahlungen
Sämtliche vor dem 31. Oktober geleisteten Akontozahlungen (auch Raten) an die provisorischen Steuern werden mit einem Vergütungszins von 0,3 Prozent honoriert.
Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins von 0,3 Prozent gutgeschrieben.
Offensichtliche Überzahlungen können von der Gemeinde jederzeit zurückbezahlt oder umgebucht werden.
Verzugszins von fünf Prozent
Die provisorischen Steuern 2024 sind am 31. Oktober 2024 zur Zahlung fällig.
Für Ausstände wird ab 1. November 2024 ein Verzugszins von fünf Prozent berechnet und es können Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Die Verzugszinsrechnung wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuerrechnung 2024 zugestellt.
Es hat sich als hilfreich erwiesen, die Bezahlung der Steuern bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen.