Unterland

    Geschäftsordnung über das Friedhofswesen in Steinmaur

    Nau.ch Lokal
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    Dielsdorf,

    Wie die Gemeinde Steinmaur berichtet, muss die Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinden Steinmaur und Neerach überarbeitet werden.

    Aussicht über Steinmaur.
    Aussicht über Steinmaur. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Nachdem die Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinden Steinmaur und Neerach dem Zusammenarbeitsvertrag über den Betrieb und Unterhalt eines gemeinsamen Friedhofs und die Durchführung des Bestattungswesens im Dezember 2017 zugestimmt und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt haben, erliessen die Gemeinderäte der beiden Gemeinden, gestützt auf Artikel drei des Zusammenarbeitsvertrages, die dazugehörende Geschäftsordnung (GO) über das Friedhof- und Bestattungswesen, gültig per 1. Januar 2018.

    Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen wird überarbeitet

    Aufgrund der Erstellung eines Friedwalds in der Egg in Steinmaur muss die Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinden Steinmaur und Neerach entsprechend überarbeitet werden.

    Beide Vertragsgemeinden haben sich mit der bestehenden GO auseinandergesetzt und gemeinsam Entscheide über die Anpassungen und Ergänzungen getroffen.

    Beteiligte wie der Friedhofsgärtner und die Friedhofvorsteherin wurden bei der aktuellen Überarbeitung der G0 hinzugezogen.

    Teilrevision der Geschäftsordnung über das Friedhof— und Bestattungswesen

    Nebst den in der synoptischen Darstellung aufgeführten Änderungen erfolgten noch redaktionelle Anpassungen an Titeln, einzelnen Wörtern und Satzkonstellationen.

    Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

    Vorbehältlich der Rechtskraft sowie der Zustimmung durch den Gemeinderat Neerach wird im Sinne der Erwägungen die Teilrevision der Geschäftsordnung über das Friedhof— und Bestattungswesen der Politischen Gemeinden Steinmaur und Neerach genehmigt.

    Der Beschluss und die Geschäftsordnung werden amtlich publiziert

    Der Behördenerlass über die Teilrevision der Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Politischen Gemeinden Steinmaur und Neerach ist amtlich zu publizieren und die Geschäftsordnung per 1. Januar 2024 in der systematischen Rechtssammlung der Politischen Gemeinden Steinmaur nachzuführen.

    Der Beschluss und die Geschäftsordnung werden amtlich publiziert.

    Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf mit schriftlich begründeter Eingabe Rekurs erhoben werden.

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