Allgemeines Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Weiach
Nau.ch Lokal
Am 28.07.2022 - 04:08
Auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt ab sofort ein generelles Feuerverbot. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind verboten.
Der Gemeinderat Weiach legt fest, dass für das Gemeindegebiet Weiach das Entzünden von Feuerwerk (inklusive Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inklusive Höhenfeuer/1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle und Holzkohle) im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten ist. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen.
Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose erscheint es als absolut notwendig, die Gemeinde Weiach vor Bränden zu schützen.