Niederglatterstrasse: Temporäres Fahrverbot beschlossen

Wegen Ausweichverkehr infolge einer Kantonsbaustelle gilt auf der Niederglatterstrasse in Bachenbülach bis 30. Juni 2026 ein Fahrverbot für Nicht-Anwohnende.

Wie die Gemeinde Bachenbülach schreibt, verfügt das Ressort Finanzen und Sicherheit vom 23. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 ein temporäres Fahrverbot, mit Zusatz Anwohner gestattet, auf der Niederglatterstrasse.
Aufgrund der Baustelle des Kantons Zürich auf der Zürichstrasse in Bachenbülach und der damit verbundenen Sperrung der Einmündung Oberglatterstrasse in die Zürichstrasse wurde festgestellt, dass der Ausweichverkehr auf der Niederglatterstrasse erheblich zugenommen hat.
Die offizielle Umleitung über die Grenzstrasse ist zwar korrekt signalisiert, wird jedoch kaum genutzt. Zur Reduktion des Ausweichverkehrs wird deshalb auf der Niederglatterstrasse während der Dauer der Sperrung der Einmündung Oberglatterstrasse in die Zürichstrasse ein Fahrverbot mit dem Zusatz Anwohner gestattet verfügt.






