Ersatzwahl in der Primarschulpflege Winkel angekündigt
Bülach 04.07.2023 - 19:16
Wie die Gemeinde Winkel berichtet, wird für den zurücktretenden Daniel Sousa ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 gesucht.
Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt gemäss Artikel acht der Gemeindeordnung sowie nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl.
Sofern eine Urnenwahl durchgeführt wird, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 22. Oktober 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 19. November 2023 statt.
Gemäss § 48 Gesetzes über die politische Rechte (GPR) ist bei Mehrheitswahlen ein Vorverfahren nach §§ 49-53 GPR durchzuführen.
Wahlvorschläge hierfür sind beim Gemeinderat Winkel bis spätestens 14. August 2023, 12 Uhr, einzureichen.
Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.
Wahlvorschläge gelten für beide Wahlgänge
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Winkel hat.
Die Kandidaten müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang.
Veröffentlichung provisorischer Wahlvorschlägen nach ersten Frist
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Winkel unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben erwähnten, ersten Frist veröffentlicht.
Innert sieben Tagen Änderungen oder neue Vorschläge möglich
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan angerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen nach Ablauf der zweiten Vorschlagsfrist nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt.
Andernfalls wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Die Formulare sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Winkel erhältlich.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich eine Neubeurteilung beim Gemeinderat Winkel angefordert werden.
Das Gesuch um Neubeurteilung muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.