Erfolgreiche Zusammenarbeit der Bauämter Höri und Bülach
Bülach 06.02.2024 - 11:12
Wie die Stadt Bülach mitteilt, nimmt die Abteilung Planung und Bau der Stadt Bülach seit Anfang letzten Jahres 2023 die Aufgaben des Bauamts Höri wahr.
Bülach betreut für Höri die Baubewilligungsverfahren, die Tiefbauprojekte und die Raum- und Verkehrsplanung. Im Jahr 2023 hat Bülach 97 Baubewilligungen für Höri bearbeitet.
29 im ordentlichen, 40 im Anzeige- und 28 im Meldeverfahren (Solaranlagen und Wärmepumpen).
Weiter hat die Stadt Bülach die Arbeiten an der Revision der Nutzungsplanung und am kommunalen Richtplan Verkehr für Höri aufgenommen. Beide Vorhaben starten 2024.
Acht Projekte im Bereich Tiefbau
Im Bereich Tiefbau (Strassen- und Werkleitungsbau) hat Bülach für Höri acht Projekte in unterschiedlichen Phasen übernommen.
Zudem hat Bülach beratend bei der Entwicklung und Einführung von neuen Prozessen unterstützt.
Gute Lösung für die Höremer Bevölkerung und die beiden Verwaltungen
Die Anforderungen an die Gemeinden steigen auch im Bau- und Planungsbereich laufend.
Die Bündelung von Fachwissen und Erfahrung ist daher sinnvoll. Bauwillige profitieren so von professionellen Leistungen und kompetenter Unterstützung.
Gleichzeitig können die notwendigen Planungen in der Raum- und Verkehrsplanung sowie anstehenden Tiefbauprojekte zielgerichtet bearbeitet werden.
Die beiden Verwaltungen nutzen mit der fachlichen Zusammenarbeit Synergien. Bülach wird als Kompetenzzentrum für Planung und Bau gestärkt.
Anschlussvertrag regelt Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen Höri und Bülach ist auf Initiative der Gemeinde Höri entstanden.
Sie ist in einem Anschlussvertrag geregelt, dem der Stadtrat von Bülach und die Gemeindeversammlung von Höri zugestimmt haben.
Das letzte Wort bleibt bei allen Projekten im Planungs- und Baubereich bei der Gemeinde Höri.
Die bei der Stadt Bülach anfallenden Aufwände werden kostendeckend an die Gemeinde Höri verrechnet.
Bewährtes und pragmatisches Modell
Mit der Zusammenarbeit im Planungs- und Baubereich führen Bülach und Höri ein Modell fort, das sich bereits im Zivilstands-, Bestattungs- und Betreibungswesen, bei den gemeindepolizeilichen Aufgaben und bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung) bewährt hat.
Ein Anschlussvertrag ist eine pragmatische und schlanke Alternative zu anderen Formen der Zusammenarbeit wie einem kommunalen Zweckverband oder einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts.