Engagement in der Sozialpolitik: Mitwirkungsfrist verlängert

Bülach sucht Verstärkung für die Sozialhilfebehörde für die Amtsdauer bis 2030. Interessierte Einwohner können sich neu bis 8. Mai für die Mitarbeit bewerben.

Wie die Stadt Bülach mitteilt, sucht sie für die Amtsdauer 2026 bis 2030 interessierte Einwohnerinnen und Einwohner für die Mitarbeit in der Sozialhilfebehörde. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen wird bis zum 8. Mai 2026 verlängert.
Die Mitarbeit in der Sozialhilfebehörde bietet die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zu einer fairen, verantwortungsvollen und menschlichen Sozialhilfe in der Stadt Bülach zu leisten.
Die Sozialhilfebehörde ist eine eigenständige Kommission, die strategische Aufgaben wahrnimmt und die Aufsicht im Bereich der Sozialhilfe ausübt. Sie legt Leitlinien fest, überprüft die Ausrichtung der öffentlichen Sozialhilfe, beurteilt Verfügungen neu und befasst sich mit sozialpolitischen Fragestellungen.
Vielfältige Aufgabe mit Verantwortung
Für dieses Amt werden stimmberechtigte Personen der Stadt Bülach mit Interesse an gesellschaftlichen und sozialpolitischen Themen gesucht, welche sich gerne für die Bevölkerung engagieren möchten.
Erste Erfahrungen in den sozialen Handlungsfeldern und/oder eine breite Lebenserfahrung, ein ausgeprägtes Gespür für Menschen und Situationen und eine äusserst diskrete Arbeitsweise sind gute Voraussetzungen für diese vielfältige Funktion. Bewerbungen können bis zum 8. Mai 2026 schriftlich eingereicht werden.






