Bülach: Kernteam an Abstimmungswochenenden wird neu entschädigt

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Bülach regelt die Entschädigung des Kernteams an Wahl- und Abstimmungswochenenden neu. Die geänderten Bestimmungen treten am 1. September 2026 in Kraft.

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Bülach: Kernteam an Abstimmungswochenenden wird neu entschädigt (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

In den Vollziehungsbestimmungen zur Personalverordnung ist neu geregelt, wie das aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bestehende Kernteam für die Arbeit an Abstimmungs- und Wahlwochenenden entschädigt wird.

Die geltende Regelung unterscheidet nicht zwischen der allgemeinen Mithilfe im Wahlbüro und dem Einsatz von Mitarbeitenden, die im Rahmen eines Kernteams weitergehende leitende oder koordinierende Aufgaben übernehmen.

Die geänderten Vollziehungsbestimmungen zur Personalverordnung treten per 1. September 2026 in Kraft.

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