Bezirk Bülach ZH: An Feiertag ohne Bewilligung Arbeiter beschäftigt

Im Bezirk Bülach ZH wurden am 1. Mai, einem gesetzlichen Feiertag, Arbeiter ohne Bewilligung beschäftigt. Sie mussten ihre Arbeit einstellen.

Aufgrund einer Meldung hat die Kantonspolizei Zürich am 1. Mai ein Unternehmen im Bezirk Bülach kontrolliert, das Mitarbeiter ohne Bewilligung an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt hat.
Gegen 10.30 Uhr schauten Polizisten der Kantonspolizei Zürich bei der gemeldeten Firma vorbei und trafen vor Ort auf rund 25 Personen, die ihrer üblichen Arbeit nachgingen.
Die verantwortliche Person konnte die erforderliche Bewilligung für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht vorweisen. Im Kanton Zürich ist der 1. Mai (Tag der Arbeit) ein gesetzlicher Feiertag.
Der Verantwortliche wurde zur Anzeige gebracht
Im Sinne des eidgenössischen Arbeitsgesetzes stoppten die Polizisten die Arbeiten und sorgten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass bewusst auf die Einholung einer entsprechenden Bewilligung verzichtet worden war. Die verantwortliche Person wird angezeigt.







