Winterthur

    Nachtfahrverbot in der Grüststrasse in Laufen-Uhwiesen

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    Zürcher Weinland,

    Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen informiert, gilt ab dem 1. April 2022 ein temporäres Nachtfahrverbot in der Grüststrasse.

    Ein Schild, das Durchfahrverbot für Motorwagen und Motorräder signalisiert. - Pixabay

    Der Gemeinderat von Laufen-Uhwiesen hat verfügt, dass in Grüststrasse (ab der Einmündung Flurtrasse Höhe Fortswerkhof bis Waldgrenze) in Uhwiesen eine temporäre Verkehrsverordnung gilt.

    Die Verkehrsverordnung ist ab dem 1. April 2022 gültig und ab dann herrscht ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder und dies wird mit dem ergänzenden Hinweis «Zwischen 20 und 5 Uhr, Zufahrt zu den Liegenschaften 3, 5 und 7 gestattet» signalisiert.

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