Winterthur

    Gebührenbefreiung für erneuerbare Energiequellen in Dorf

    Nau.ch Lokal
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    Zürcher Weinland,

    Wie die Gemeinde Dorf berichtet, werden erneuerbare Energiequellen für Hauptheizungen von Gebühren befreit.

    Die Flaachtalstrasse der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland.
    Die Flaachtalstrasse der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

    Mit Beschluss Nummer 26 vom 27. Februar 2023 hat der Gemeinderat entschieden, dass der Artikel 13 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Dorf wie folgt ergänzt wird: «...Erneuerbare Energiequellen für Hauptheizungen, die nicht im Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Um- oder Neubau stehen, sind von Gebühren wie Grundgebühr Gemeinde, Bearbeitungsgebühr Dritter und zusätzlichen Gebühren befreit.»

    Mit einem Verzicht auf die oben erwähnten Gebühren sollen erneuerbare Energiequellen für Hauptheizungen den Solaranlagen gleichgestellt werden.

    Die Kosten für Bewilligungen weiterer (zum Beispiel kantonaler) Stellern, soweit sie nicht direkt an den Gesuchsteller fakturiert sind, werden weiterhin weiterverrechnet.

    Beschlussveröffentlichung

    Der Beschluss wurde sowohl im Aushang wie auch auf der Webseite der Gemeinde mit der Angabe des Rechtsmittels publiziert.

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