Eine Ersatzwahl steht in Truttikon an

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Zürcher Weinland 24.06.2023 - 14:15

Wie die Gemeinde Truttikon mitteilt, wird ein neues Mitglied für die Primarschulpflege gewählt. Bis 31. Juli 2023 können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Dorfbrunnen im Zentrum der Gemeinde Truttikon im Zürcher Weinland.
Der Dorfbrunnen im Zentrum der Gemeinde Truttikon im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Beatrix Winter ist vom Bezirksrat Andelfingen mit Beschluss vom 16. Mai 2023 entsprechend ihrem Gesuch aus der Primarschulpflege Truttikon entlassen worden.

Bis zum Amtsantritt des Nachfolgers verbleibt Beatrix Winter als Mitglied in der Primarschulpflege und muss weiterhin ihre behördlichen Aufgaben und Verpflichtungen wahrnehmen.

Es muss eine Ersatzwahl stattfinden.

Wahlvorschläge bis Ende Juli 2023 abgeben

Wahlvorschläge können bis spätestens am 31. Juli 2023 beim Gemeinderat Truttikon eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag braucht 15 Unterschriften

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die stille Wahl ist möglich

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 22. Oktober 2023 eine Urnenwahl durchgeführt.

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