Pfäffikon ZH: Zwei Online-Stalker von Spiess-Hegglin vor Gericht
Pfäffikon 14.05.2024 - 07:18
Vor dem Bezirksgericht in Pfäffikon ZH müssen sich am Dienstag zwei Männer wegen mutmasslichem Online-Stalking von Jolanda Spiess-Hegglin verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- In Pfäffikon findet eine Gerichtsverhandlung gegen mutmassliche Online-Stalker statt.
- Die Beiden sollen über einen längeren Zeitraum Jolanda Spiess-Hegglin beleidigt haben.
Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon müssen sich heute Dienstag zwei Männer im Alter von 49 und 79 Jahren verantworten. Sie sollen über einen längeren Zeitraum die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin online beleidigt und diffamiert haben.
Die beiden Schweizer aus dem Zürcher Oberland sollen Spiess-Hegglin über verschiedene Kanäle verleumdet und belästigt haben, heisst es in der Anklageschrift. So wurde die Zugerin in Facebook-Posts unter anderem als «Lügnerin» und «linke Oberzicke» bezeichnet.
Eine konkrete Drohung erkannte die Staatsanwältin in einem Post in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP». «Es wird so lange weitergehen, bis ein Verrückter durchdreht und...», hiess es da. Spiess-Hegglin habe wegen dieser Nachricht befürchten müssen, dass der 49-Jährige oder eine von ihm beauftragte Person ihr körperliches Leid zufüge.
Die Kantonspolizei verhängte schliesslich ein Kontaktverbot gegen den Fusspfleger und Plattenleger. Der Mann durfte Spiess-Hegglin während dreier Monate auf keinem Kanal mehr kontaktieren – gemäss Anklage ignorierte er die Auflage.
Eigens eine Website für ihren Hass auf Spiess-Hegglin erstellt
Für ihren Hass auf Spiess-Hegglin sollen der 49-Jährige und sein 79-jähriger Mitstreiter zudem eigens eine Website erstellt haben. Dort veröffentlichten sie gemäss Anklage Bildmontagen, bei denen sie Spiess-Hegglins Gesicht auf die Körper von Pornodarstellerinnen setzten. Die Website ist heute offline.
Die Staatsanwältin fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 600 Franken, dies unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte.
Der 79-jährige Rentner, bei dem die Liste der Vorwürfe etwas kürzer ist, soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft werden, dazu eine Busse von 300 Franken. Wann das Bezirksgericht Pfäffikon das Urteil eröffnet, ist noch unklar.
Hintergrund der Belästigungen sind die nicht geklärten Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014.