Stadt Zürich

Zürcherin darf ihr Mädchen nach Terroristen benennen

Simon Huber
Simon Huber

Zürich,

Ein Zürcher Baby trägt den Nachnamen des Hamas-Terroristen Yahya Sinwar als Vornamen. Das Zivilstandsamt fand nichts dabei, eine Rechtsprofessorin schon.

Sinwar
Yahya Sinwar war der Anführer der Hamas und ein Autor. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Baby in Zürich wurde auf den Namen Sinwar eingetragen.
  • Das Zivilstandsamt hält den Namen für unbedenklich.
  • Eine Rechtsprofessorin kritisiert die grosszügige Auslegung des Namensrechts.

Yahya Sinwar war der Drahtzieher des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023, bei dem 1200 Menschen ermordet und 251 verschleppt wurden.

Die UNO bezeichnete seine Taten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Jahr nach dem Anschlag tötete ihn die israelische Armee in Rafah. In gewissen Kreisen gilt er seither als Märtyrer.

Nun trägt ein Baby in Zürich seinen Nachnamen als Vornamen. Die Mutter ist Palästina-Aktivistin. Sie postete Ende Februar ein Foto ihres Babys mit dem Kommentar «my daughter sinwar» auf Instagram.

Baby
Ein Baby aus Zürich trägt als Vorname den Nachnamen des Hamas-Terroristen Yahya «Sinwar». - depositphotos

Der Post ist inzwischen gelöscht. Das Zürcher Zivilstandsamt akzeptierte den Namen laut dem «Tages-Anzeiger» ohne Einwände.

Amt sieht kein Problem

Das Präsidialdepartement schreibt, es liege keine Verletzung der Interessen des Kindes vor. Ablehnungen von Namen kämen «äusserst selten» vor.

Eingriffe gebe es vor allem dann, wenn ein Name aus einzelnen Buchstaben oder Ziffern bestehe oder «widersinnig» sei. Erlaubt sind hingegen Fantasienamen wie Khaleesi oder Arwen, Markennamen wie Chanel oder Naturbezeichnungen wie Ocean und Sunshine.

Was das Amt dabei offenbar nicht berücksichtigte: Gemäss den Weisungen des Bundesamts für Justiz sind Namen verboten, die negativ besetzt sind oder mit Terrorismus assoziiert werden. Namen wie «Hitler» oder «Breivik» sind aus diesem Grund unzulässig.

Rechtsprofessorin widerspricht

Für Regina Aebi-Müller, Privatrechtsprofessorin an der Uni Luzern, ist der Entscheid des Zivilstandsamts nicht nachvollziehbar. Gegenüber der Zeitung sagt sie, dass «Sinwar» schon rein formal hätte abgelehnt werden können. Dies, weil es sich um einen Nachnamen handelt.

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Zudem hätte das Amt bedenken müssen, dass das Kind wegen seines Namens im sozialen Umfeld auf heftige Ablehnung stossen könnte.

Aus dem Umfeld der Mutter soll laut dem «Tages-Anzeiger» bereits eine Gefährdungsmeldung an die Kesb gemacht worden sein. Diese erklärt allgemein, dass eine Namensgebung alleine in der Regel nicht ausreiche, um das Kindeswohl zu gefährden.

SP-Politikerin likte den Post

Bekannt wurde der Fall, weil die Zürcher SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak den Instagram-Post der Mutter geliket hatte.

Nachdem ihr ein Screenshot vorgelegt wurde, räumte sie ein, dies «vorschnell» getan zu haben, ohne den Bezug zum Hamas-Funktionär herzustellen.

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