Stadt Zürich

Zürcher Rentnerin steht wegen Katzenfütterns vor Bezirksgericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine 68-jährige Frau steht heute vor dem Bezirksgericht Zürich, weil sie systematisch den Nachbarskater fütterte.

Das Bundesgericht muss entscheiden, wem eine Katze gehört. (Symbolbild)
Katzenliebe vor Gericht: Rentnerin wegen «Leo» angeklagt. (Symbolbild) - Keystone

Die Zuneigung zu einer Katze bringt eine 68-jährige Rentnerin heute Dienstag vor das Bezirksgericht Zürich. Die Frau fütterte gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft systematisch Nachbarskater «Leo». Irgendwann wollte dieser nicht mehr nach Hause.

Die Staatsanwaltschaft will die Rentnerin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilen. Dazu soll eine Busse von 800 Franken kommen. Weil die Frau den Strafbefehl nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Gerichtsprozess.

Die Rentnerin hatte «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund zehn Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.

«Leo» kehrte nicht mehr zurück

Die Beschuldigte programmierte gemäss Strafbefehl ihre eigene Katzenklappe zudem so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Das Ergebnis war, dass die rechtmässige Besitzerin vergeblich mit dem Futter wartete. «Leo» kehrte nicht mehr zurück.

Fälle wie dieser landen zunehmend vor Gericht, weil die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer die «Fütterer» anzeigen. Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung.

Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar.

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