Stadt Zürich

Zürcher Mutter fordert: Bienen sollen abstimmen können!

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Über die Biodiversitätsinitiative soll neu abgestimmt werden, fordert ein Mutter-Tochter-Duo aus Zürich. Bienen sollen dabei auch ein Stimmrecht haben.

Bienen Stimmrecht Zürich Bundesgericht
Eine Biene landet auf einer Blüte in Zürich. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mutter-Tochter-Duo reichte Beschwerde mit Blick auf die Biodiversitätsinitiative ein.
  • Es forderte eine Wiederholung der Abstimmung.
  • Stimmberechtigt sein sollten dabei auch Bienen und Kinder.

Im September 2024 war die Biodiversitätsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk abgelehnt worden.

Eine Mutter und ihre Tochter aus dem Kanton Zürich legten daraufhin gegen das Ergebnis Beschwerde ein. Sie zogen damit gar bis ans Bundesgericht, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Das Mutter-Tochter-Duo gab jedoch nicht nur sich selbst als Beschwerdeführer an: Es benannte auch sämtliche in der Schweiz lebende Wildbienen.

Keinerlei Grundlage für Stimmrechtsbeschwerde

Die Forderung: Die Abstimmung zur Biodiversitätsinitiative solle wiederholt werden. Und zwar unter Einbezug von Bienen- und Kinderstimmen.

Bienen Stimmrecht Bundesgericht abgelehnt
Den Weg zur Urne können sich die Schweizer Bienen weiterhin sparen. (Archivbild) - keystone

Zum Zeitpunkt der Beschwerde war die Tochter minderjährig. Das Bundesgericht urteilt: Ihre Stimmrechtsbeschwerde ist somit nicht rechtmässig – aufgrund der Minderjährigkeit stehe ihr diese gar nicht zu.

Ähnlich verhält es sich mit der Beschwerde der Mutter: Sie verfügt nicht über das Schweizer Bürgerrecht.

Verfahrensgebühr statt Neuabstimmung

Was die eigentlichen Subjekte des Anliegens angeht, äusserte sich das Gericht ebenso.

Die Wildbienen seien keine «Grundrechtsträger und damit vom Schutzbereich der politischen Rechte von vornherein ausgeschlossen», zitiert der «Tagesanzeiger».

Sollte mehr für den Schutz von Bienen getan werden?

Ebenso entpuppte sich der Gang ans Bundesgericht nicht nur als erfolgloses, sondern auch als teures Abenteuer.

Die Verfahrenskosten von 1000 Franken müssen die Beschwerdeführerinnen (ausgenommen die Bienen) übernehmen.

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