FC Zürich: Sektorensperre gegen Südkurve war rechtswidrig

Die Sperrung der Südkurve des FC Zürich als Reaktion auf Ausschreitungen war 2024 rechtswidrig. Das geht aus dem Verwaltungsgerichtsurteil hervor.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues Gerichtsurteil befindet die Sperrung der Zürcher Südkurve 2024 als rechtswidrig.
- Auslöser waren damals Ausschreitungen im Anschluss an ein FCZ-Spiel gegen den FC Basel.
- Das Gericht stuft den Sicherheitsgewinn durch eine Sektorensperrung als gering ein.
Die Stadt Zürich darf im Kampf gegen Ausschreitungen keine Fankurven sperren: Zu diesem Schluss ist das Zürcher Verwaltungsgericht gekommen. Im konkreten Fall ging es um die Sperrung der Südkurve im Januar 2024.
Auslöser für die Letzigrund-Sektorsperre waren rund 100 FCZ-Fans, die nach einem Spiel gegen Basel beim Bahnhof Altstetten Polizisten mit Rauchpetarden, Feuerwerk und Steinen angegriffen hatten. Zur Strafe sperrte die Stadt bei der Partie FCZ gegen FC Lausanne-Sport vom 31. Januar den Stehplatzsektor der Südkurve.

Dagegen erhob der FCZ Rekurs – mit Erfolg, wie aus dem am Montag publizierten Verwaltungsgerichtsurteil hervorgeht. Zuvor hatte bereits das Statthalteramt den Verein gestützt.
Südkurve «eine Art Vereinigung»
Der Sicherheitsgewinn durch die Kurvensperrung sei gering, fand das Verwaltungsgericht. Es gewichtet die «grundrechtlich geschützten und durch die Massnahme beeinträchtigten Interessen» höher als die öffentlichen Interessen an der Einschränkung.
Das Gericht sieht die Südkurve als eine Art Vereinigung. Sie sei ein Ort, wo sich Menschen austauschen und ihre Meinungen auch gegenüber Dritten äussern würden, etwa durch «Motivation der eigenen Mannschaft oder Demotivation des Gegners und seiner Anhängerschaft».

Auch politische Botschaften würden an die Allgemeinheit gesendet. Die auf Dauer angelegten Strukturen würden zeigen, dass die Sperrung die Vereinigungsfreiheit tangierte.
Für das kantonale Gericht kaum ins Gewicht fallen die wirtschaftlichen Verluste des FCZ. Dieser habe weiterhin Tickets für die anderen Sektoren verkaufen können. Viele «Südkurvler» hätten davon Gebrauch gemacht.
Keine Sperre am Derby
Nachhaltig Eindruck machte den gewaltbereiten Fans die Südkurven-Sperrung ohnehin nicht. Drei Monate danach kam es erneut zu Ausschreitungen, dieses Mal in Genf. Mehrere hundert FCZ-Fans griffen den privaten Sicherheitsdienst des Stade de Genève sowie Polizeimitarbeitende an. Die Zürcher Fans bewarfen die Einsatzkräfte mit Metallstangen, Sitzen, Böllern, Pyros und Schottersteinen.
Auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts hatte dieses Verhalten keinen Einfluss. Die Richter beurteilten vielmehr das Verhalten der Stadt Zürich unmittelbar nach den Ausschreitungen in Zürich kritisch. Es sei fraglich, wieso sie die Südkurve nicht schon am nächsten Spiel, dem bekanntermassen hitzigen Derby gegen die Grasshoppers, habe sperren lassen.

Zwar war der Veranstalter dabei nicht der FCZ sondern GC, finanziell wären die Grasshoppers betroffen gewesen. Doch die Stadt befürchtete nach eigenen Angaben nach dem Basel-Spiel erneute Ausschreitungen.
Dass sie dennoch auf die Sperrung beim Derby verzichtete, «erstaunt» das Gericht. «Das ist ein Anzeichen, dass die Beschwerdeführerin die Gefahr weiterer Gewalttätigkeiten oder die Wirksamkeit der Südkurvensperrung zum Zweck der Gewaltprävention nicht für besonders gross hielt», heisst es im Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann es noch weiterziehen.











