Winterthur: Drei deutsche Teppichhändler verurteilt – wegen Wuchers

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Winterthur Stadt 21.08.2024 - 09:10

Die Justiz hat einen Betrugsfall um dubiose Teppichreparatur-Dienstleistungen aufgedeckt. Drei Deutsche verlangten über 300 Prozent mehr als am Markt üblich.

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Drei Deutsche wurden wegen Wuchers bei Teppichrestaurationen verurteilt. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Deutsche wurden kürzlich wegen Wucherei in Winterthur verurteilt.
  • Die Männer boten überhöhte Preise bei der Teppichreinigung an.
  • Die Preise lagen bis zu 300 Prozent über den Marktwert.

Nach langer strafrechtlicher Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland einem trügerischen Geschäftsmodell ein Ende gesetzt.

Wie «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, waren die Protagonisten in dieser Affäre drei deutsche Männer, die sich auf die Reparatur und Reinigung von Teppichen spezialisiert hatten.

Der Haken an dieser Geschichte: Sie verlangten für ihre Dienstleistungen Preise, die weit oberhalb der marktüblichen Kosten angesiedelt waren, teilweise bis zu 300 Prozent darüber.

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Die Staatsanwaltschaft Winterthur stoppte das betrügerische Geschäftsmodell. (Symbolbild) - pixabay

Diese zwielichtige Geschäftspraktik flog bereits im Jahr 2019 auf. Die Männer, von denen einer in Winterthur ein heute nicht mehr existierendes Teppichgeschäft betrieb, wurden der Wucherei beschuldigt. Die gerichtlichen Strafbefehle, die zunächst im September 2023 ausgestellt wurden, wurden nach Einsprächen überarbeitet und akzeptiert, so dass die Vorwürfe im Juni rechtskräftig wurden.

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Überteuerte Dienstleistungen

Der wirkliche Coup der Betrüger bestand darin, die Kosten für die zu reparierenden und zu waschenden Teppiche hoch anzusetzen und überhöhte Preise für ihre Dienstleistungen zu verlangen.

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Die betrügerische Teppichreinigungen endet mit Geldbussen für die die deutschen Geschäftsleute. (Symbolbild) - pixabay

Im Zentrum der Affäre stand ein 59-jähriger Mann, der neben seiner Haupttätigkeit als Immobilienvermittler und renovierendem Bauhandwerker das Teppichgeschäft betrieb. Er wurde laut «NZZ» zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken (insgesamt 5100 Franken) und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Neben dem Haupttäter müssen auch die zwei Mitläufer, ein 35-jähriger und ein 39-jähriger Deutscher, wegen mehrfacher Gehilfenschaft oder Gehilfenschaft zu Wucher Strafen bezahlen.

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