Wetzikon: Clubbetreiber lässt «Animierdamen» zum Hungerlohn arbeiten

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Wetzikon 12.11.2024 - 08:13

Der Betreiber des «5 Star»-Clubs in Wetzikon ZH wird wegen einer Vielzahl an Straftaten verurteilt – und muss die Schweiz für sieben Jahre verlassen.

Club Bar
Der Clubbetreiber wurde unter anderem wegen illegaler Beschäftigung von Animierdamen verurteilt. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Clubbetreiber des «5 Star» in Wetzikon ZH wird vom Obergericht verurteilt.
  • 62 Animierdamen aus dem Balkan mussten im Club für Hungerlöhne arbeiten.
  • Der 42-Jährige muss nun 200'000 Franken an den Staat zahlen.

Der Clubbetreiber des «5 Star» in Wetzikon muss wegen schwerwiegender Verstösse die Schweiz verlassen: Dies wird durch das Obergericht bestätigt, das eine siebenjährige Landesverweisung verhängt.

Der 42-jährige Nordmazedonier betrieb von 2017 bis 2020 den Club, beschäftigte dabei 62 Animierdamen ohne die erforderliche Bewilligung.

Diese Frauen arbeiteten zu einem Hungerlohn von umgerechnet 5.50 Franken pro Stunde, plus Trinkgeld von 5 Franken pro verkauftem Getränk, wie «20 Minuten» berichtet.

Clubbetreiber bereichert sich

Die Animierdamen waren verpflichtet, sich für eine halbe Stunde zu den Gästen an den Tisch zu setzen. Und sie sollten die Besucher zum Alkoholkonsum animieren. Die Animierdamen arbeiteten täglich sieben Stunden an sechs Tagen in der Woche.

5 STAR CLUB
Die Animierdamen aus dem Balkan mussten im Club «5 Star» unter extremen Bedingungen arbeiten. - Facebook/5 STAR CLUB

Der Beschuldigte soll sich durch diese Praktiken um rund 300'000 Franken bereichert haben, so der vorsitzende Richter während der Verhandlung.

Befürwortest du die Abschiebung von ausländischen Straftätern?

Strafen und Verurteilungen

Das hat Folgen: Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Betreiber nämlich bereits 2023 wegen Geldwäscherei und weiteren Delikten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er muss nun 36 Monate absitzen, von denen er 16 Monate im Gefängnis verbringen muss.

Zusätzlich wurde ihm auferlegt, dem Staat 200'000 Franken zu zahlen.

Weiterlesen

clubbetreiber zürcher staatsanwaltschaft
2 Interaktionen

Mehr aus Zürich

TT
14 Interaktionen
GC
8 Interaktionen