Vater steht wegen Entführung seines Sohnes in Zürich vor Gericht

Ein 44-jähriger Jordanier muss sich am heutigen Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen Sohn in sein Heimatland entführt zu haben.

Der Beschuldigte soll im August 2015 sein damals knapp dreijähriges Kind während der Ausübung des Besuchsrechts entführt haben, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Anstatt wie mit der Mutter vereinbart in den Zürcher Zoo zu gehen, flog der Mann mit dem Buben nach Amman in Jordanien.
Am Flughafen Zürich wies er bei der Passkontrolle ein Dokument vor, das fälschlicherweise eine Zustimmung der Mutter suggerierte. Die Grenzkontrolle bemerkte nicht, dass sich das Papier auf eine frühere Reise bezog, wodurch der Mann unbehelligt ausreisen konnte.
Die sorgeberechtigte Mutter wusste nichts von der Ausreise und hatte ihr laut Anklage auch nicht zugestimmt.
Versuchte Nötigung und Betrug
In der Folge lebte der Sohn jahrelang beim Vater im Nahen Osten. Als die in der Schweiz verbliebene Mutter rechtliche Schritte unternahm, versuchte der Beschuldigte sie unter Druck zu setzen. Er forderte in einer E-Mail, dass sie sämtliche Klagen zurückziehe, falls sie das Kind jemals wiedersehen wolle.
Zudem wird dem Mann vorgeworfen, er habe sich rund 50'000 Franken aus seiner Schweizer Pensionskasse unrechtmässig auszahlen lassen. Dafür reichte er das Einverständnis seiner neuen jordanischen Ehefrau ein, verschwieg der Versicherung aber bewusst, dass er in der Schweiz noch mit der Mutter des Kindes verheiratet war.
Der Beschuldigte konnte erst rund zehn Jahre nach der Tat gefasst werden. Er wurde im Sommer 2025 in Deutschland verhaftet, anschliessend an die Schweiz ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Welche Strafe für den ausländischen Staatsangehörigen gefordert wird, ist noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Strafantrag an der Hauptverhandlung am Mittwoch stellen.



