Stadt Zürich

Studentin hat Blackout – und wird von Uni gesperrt

Redaktion
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Zürich,

Eine Wirtschaftsstudentin steht kurz vor dem Abschluss – bis ein Notfall alles verändert. Der Anwalt, der sie retten soll, begeht einen folgenschweren Fehler.

Universität Zürich
Eine Studentin hat eine Online-Prüfung vermasselt, weil sie ihrer Mutter medizinisch zur Seite stehen musste (Symbolbild). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Studentin muss während der Online-Prüfung ihre bewusstlose Mutter versorgen.
  • Danach ist ihr Gedächtnis blockiert – sie fällt durch und wird vom Studium ausgeschlossen.
  • Ein engagierter Anwalt versäumt die Rekursfrist – die Uni bleibt hart.

Es ist der 21. Dezember 2022. Eine Studentin sitzt am heimischen Computer, bereit zur Wiederholungsprüfung in «Banking and Finance I».

Der Druck ist enorm: Besteht sie nicht, war es das mit ihrem Wirtschaftsstudium. Wie der «Beobachter» schreibt, hat die junge Studentin deshalb gebüffelt, sich richtig intensiv auf die Prüfung vorbereitet.

Mitten während der Prüfung – bis dahin lief alles bestens – hört die Studentin einen dumpfen Knall im Zimmer nebenan. Ihre Mutter leidet an einer lebensgefährlichen, chronischen Erkrankung.

Der erste Gedanke der jungen Studentin: Mama ist gestürzt. Tatsächlich findet sie ihre Mutter im Nebenzimmer bewusstlos am Boden – ein medizinischer Notfall.

Die Studentin bricht ihre Prüfung nicht ab, sondern leistet erst medizinische Notfallversorgung und setzt sich danach wieder an den Computer. Doch jetzt ist ihr Kopf völlig leer.

Sie hat ein Blackout – der Lernstoff ist wie ausgelöscht. Ein Arzt bescheinigt ihr später einen psychischen Ausnahmezustand mit einem eingeschränkten Gedächtnis.

Anwalt verpasst Rekursfrist – Studentin wird ausgeschlossen

Ganz knapp verpasst sie den notwendigen Notenschnitt ihrer Universität. Sie wurde gesperrt. Sie legt deshalb einen Einspruch ein – und erklärt, dass sie die Prüfung aus nachvollziehbaren Gründen nicht geschafft hat.

Doch die Universität bleibt hart. Nur ein Rekurs kann noch helfen.

Sie engagiert einen Anwalt, der sich als Spezialist für Prüfungsanfechtungen in der Schweiz vermarktet: Arne-Patrik Heinze von der Hamburger Kanzlei Heinze & Partner mit Zweigstelle in Wollerau SZ. Doch Heinze verpasst die Rekursfrist, die Sperre wird deshalb rechtskräftig.

Hast du einen Uni-Abschluss?

Wie der «Beobachter» schreibt, hält sich die Uni Zürich ans Gesetz: Wer eine Prüfung wiederholt nicht besteht, wird ausgeschlossen. «Der gesetzlich vorgesehene Regelfall trat ein», heisst es. Besonders tragisch: Die Studentin stand kurz vor ihrem Abschluss.

Gerichte stellen sich auf Seite der Uni

Anwalt Heinze versucht, seinen Fehler zu retten, zieht den Fall durch mehrere Instanzen. Sein Argument: Er habe die Rekursschrift fristgerecht in Deutschland aufgegeben. Massgebend ist allerdings das Schweizer Recht.

Sein Kampf ist aber vergeblich. Die Gerichte urteilen deutlich: Er habe «in grober Weise gegen seine anwaltschaftliche Sorgfaltspflicht verstossen». Die Kosten trägt er – inklusive derer aus dem Vorverfahren.

Selbst das Bundesgericht bestätigt: Es gibt keinen Weg zurück. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Tritt gar nicht erst auf den Fall ein. Zur verpassten Frist wollte sich Heinze gegenüber dem «Beobachter» inhaltlich nicht äussern.

Für die junge Frau ist das Ganze mehr als ein juristisches Drama. Ihr Studium ist vorbei, alle Türen im Fach Wirtschaft bleiben ihr in der Schweiz verschlossen. Die psychische Belastung ist so gross, dass sie sich in eine Klinik einweisen lassen muss.

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