Sohn übergewichtig – Zürcher Eltern klagen wegen Schulweg

Ein Bub soll nach einem Schulwechsel zwei Kilometer laufen. Wegen gesundheitlicher Probleme wollten die Eltern das vor Gericht verhindern – ohne Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bub (12) aus dem Bezirk Winterthur muss wegen Lehrerwechsel das Schulhaus wechseln.
- Der neue Schulweg ist zwei Kilometer lang. Die Eltern finden das zu weit.
- Sie forderten vor Gericht einen Schulplatz am alten Ort oder einen Gratistransport.
Die Eltern eines Zwölfjährigen aus dem Bezirk Winterthur wehrten sich gegen einen Schulhauswechsel – bis vor das Verwaltungsgericht.
Der Lehrer des Buben verliess im Mai 2024 die Schule, weshalb seine Klasse in ein anderes Schulhaus verlegt wurde. Der neue Schulweg erstreckt sich über zwei Kilometer.
Zu weit, finden die Eltern. Vor Gericht forderten sie entweder einen Schulplatz am alten Standort oder einen Gratistransport, wie die «NZZ» berichtet.
Pollenallergie und schmerzvolles Pedalentreten
Ihr Sohn könne den Schulweg nicht bewältigen, weil er dafür 35 bis 40 Minuten brauche. Er habe gesundheitliche Probleme und eine Pollenallergie. Der Bub wolle zudem nicht Velo fahren, weil er Schmerzen beim Pedalentreten habe und Angst vor Stürzen. Auch habe er «mangelhafte Fahrradkünste».
In einem ärztlichen Bericht heisst es, der Bub habe «einige orthopädische Probleme». Ein Facharzt diagnostiziert zudem Nackenschmerzen, leichte Adipositas (Fettleibigkeit) und eine «gewisse grobmotorische Entwicklungsverzögerung».
Die Schule will, dass die betroffene Klasse zusammenbleibt. Drei Elternpaare hätten das ausdrücklich gewünscht. Auch die Klassenlehrerin sei bereit, den Buben beim Velofahren zu unterstützen. Die Schule biete zudem einen Mittagstisch an.
«Wünsche und Ängste» statt stichhaltige Beweise
Das Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der Eltern ab. Der Schulweg sei zumutbar und der Bericht des Kinderarztes «nicht aussagekräftig».
Die vom Gericht befragten Fachpersonen erwähnten keine starken Beschwerden an Füssen, Knien oder Hüfte. Auch beim Velofahren gibt es laut Gericht keinerlei Hinweise auf eine medizinische Einschränkung.
Es handle sich um «Wünsche und Ängste», die nicht genügten, um den Schulweg als unzumutbar zu bewerten.
Die Eltern müssen die Verfahrenskosten von 2170 Franken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob der Bub zu Fuss oder mit dem Auto zur Schule geht, bleibt offen.